Die bundesweit vor Ort aktiven
Verbraucherzentralen sind häufige Anlaufstellen für Konsumenten, die beispielsweise Probleme mit Verträgen ihres
Internetproviders oder anderen Dienstleistungen haben. Dreisterweise nutzt eine fragwürdige Organisation derzeit offenbar den bekannten Namen der Verbraucherzentrale für dubiose Angebote.
Schutz vor Anrufen für 89 Euro?
Nach Angaben der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hätten sich falsche Verbraucherschützer telefonisch bei Verbrauchern gemeldet. Sie gaben sich als "Verbraucherschutzzentrale" oder als "Verbraucherschutzzentrale Koblenz" aus. Am Telefon werde dann versucht, Menschen einen fragwürdigen Schutz vor "Anrufen und Abbuchungen von Lottogesellschaften" anzubieten. Demnach wollten die falschen Verbraucherschützer einer Frau aus dem Raum Trier 89 Euro von ihrem Konto abbuchen. Für diesen Betrag wollte die Organisation
angeblich alle weiteren Schritte zum Schutz der Verbraucherin einleiten. Die offizielle Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz distanziert sich eindeutig von derartigen Geschäften.
Verbraucherzentrale stellt Musterbrief bereit
Sie rät Betroffenen sich gegen diese Organisation zu wehren, wenn sie gegen ihren Willen einen Willkommensbrief von dieser Firma erhalten sollten. Dem Unternehmen müsse mitgeteilt werden, dass kein Vertrag geschlossen worden sei und auch kein Vertragsabschluss beabsichtigt sei. Innerhalb von zwei Wochen sollten Verbraucher zudem vorsichtshalber widersprechen. Zugleich müsse die Firma zur Löschung aller gespeicherten, persönlichen Daten aufgefordert werden. Die Verbraucherzentrale weist zudem darauf hin, dass die Verbraucher ausdrücklich auch Abbuchungen und zukünftige Werbeanrufe untersagen sollten. Zu diesem Zweck wurde im
Internet auch einen
Musterbrief zum Download bereitgestellt.
Persönliche Daten sollten nach einer Empfehlung der Verbraucherzentrale zudem nur äußerst sparsam herausgegeben werden. Gerade bei Gewinnspielen oder Werbeanrufen sollten Telefonnummer oder Kontoverbindung nicht angegeben werden. Der einfachste Weg: Direkt wieder auflegen. Unberechtigte Abbuchungen vom Konto können innerhalb von sechs Wochen durch die Bank wieder zurückgebucht werden.