Im Streit um mehr Wettbewerb auf den Telekommunikationsmärkten leitet die Europäische Kommission erneut ein Verfahren gegen Deutschland ein. Die zuständige deutsche Regulierungsbehörde, die Bundesnetzagentur, habe vor der
jüngsten Änderung der Mobilfunk-Zustellungsentgelte nicht die Kommission und die anderen nationalen Regulierungsbehörden konsultiert, begründeten die Brüsseler Wettbewerbshüter am Donnerstag die Entscheidung.
Vorwurf: Mangel an Transparenz
Die Kommission oder andere nationale Regulierungsbehörden hätten überhaupt keine Gelegenheit gehabt, sich zur Höhe der neuen Entgelte zu äußern, kritisierte die Brüsseler Behörde. Dieser Mangel an Transparenz sei ein bislang einmaliger Fall bei der Anwendung des EU-Telekommunikationsrechts in den 27 Mitgliedstaaten, hieß es. Die Gefahr seien Wettbewerbsverzerrungen. Damit droht der Bundesregierung erneut eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dort ist bereits ein
Verfahren wegen Sonderregeln für die Deutsche Telekom anhängig. Strafgelder drohen aber erst am Ende eines zweiten Verfahrens. Berlin hat jetzt zunächst zwei Monate Zeit, zu reagieren.
Die Bundesnetzagentur hatte am 31. März eine deutliche Absenkung der sogenannten
Terminierungsentgelte zwischen den deutschen Mobilfunknetzbetreibern beschlossen. Diese berechnen sich Unternehmen gegenseitig, wenn Kunden in einem fremden Netz angerufen werden. Die Gebühren sanken für
T-Mobile und
Vodafone D2 um gut 16 Prozent, für
E-Plus und
o2 um knapp 19 Prozent.
Bessere Abstimmung zwischen den Mitgliedsstaaten gefordert
Die Kommission erklärte zur weiteren Begründung, dass Entgelte und Methoden zu ihrer Festsetzung sich innerhalb der EU ganz erheblich unterschieden. Deshalb dringe man auf eine bessere Abstimmung. Zudem wirke sich die Höhe der Zustellungsentgelte darauf aus, inwiefern die in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Betreiber in der Lage sind, ihre Dienste in einem anderen EU-Land anzubieten.
Medienkommissarin Viviane Reding bekräftigte die Haltung der Kommission und verwies auf den Binnenmarkt. Konsultationen seien wichtig und auch europarechtlich vorgeschrieben, so Reding. Leider sei die Bundesnetzagentur trotz "intensiver Gespräche" mit der Kommission anderer Meinung gewesen. "Dies stellt nicht nur eine Verletzung von EU-Recht dar, sondern widerspricht auch dem Geiste des EU-Binnenmarkts", sagte die Politikerin.