Im Herbst des vergangenen Jahres hatte in Köln ein
Betrunkener mehr als dreißig mal den Notruf gewählt und sechseinhalb Stunden die Notrufleitung blockiert. Unter anderem solche Anrufe, die die Notfallnummern missbrauchen, haben bereits am 18. März zu einer Änderung der Notrufverordnung
zum Telekommunikationsgesetz geführt. Bis Ende Juni galt eine Übergangsfrist, ab 1. Juli wird die Erreichbarkeit der Notrufnummern bei Anrufen vom
Handy eingeschränkt.
Notruf nur noch mit SIM-Karte
Der Branchenverband BITKOM und die Bundesnetzagentur weisen darauf hin, dass der Notruf per Handy ab dem Monatswechsel nur noch mit einer aktivierten SIM-Karte möglich ist. Bislang waren solche Hilferufe auf die europaweit gültige Notrufnummer 112 auch ohne eingelegte SIM kostenlos möglich. "Die Einschränkung des Notrufs per Handy ist bedauerlich, aber für das Funktionieren des Notrufsystems unumgänglich", so BITKOM-Präsident August-Wilhelm Scheer. Scherzanrufer seien nur schwer zu ermitteln, die Änderung der Notrufverordnung soll nun Abhilfe schaffen.
Scherzanrufe auf die Notrufnummer können teuer werden
Ein Missbrauch des Notrufs wird als Straftat gewertet, der Gesetzgeber hat hier zur Ahndung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vorgesehen. Für den Täter kann ein solch 'dummer Telefonscherz' schnell teuer werden, denn er muss für sämtliche Einsatzkosten von Polizei, Feuerwehr oder Krankenwagen aufkommen. Mit der Pflicht zur Nutzung einer SIM-Karte können die Anrufer nun identifiziert und rechtlich belangt werden. Laut BITKOM hilft ein Ausschalten der Rufnummernübermittlung bei Anrufen an die Notrufleitstelle nicht, denn die Rufnummer wird hier immer übertragen.
Identifizierung auch bei Anruf per Prepaid-Karte möglich
Selbst
Prepaid-Karten schützen nicht vor einer Identifizierung des Anrufers durch die Polizei. Beim Kauf solcher Karten müssen sich Käufer ausweisen und sich beim Verkäufer registrieren. Ermittlungen laufen zunächst immer gegen den registrierten Besitzer der SIM-Karte. Dies sollten Handybesitzer beachten, wenn sie ihr altes Handy inklusive SIM-Karte verkaufen. Meist muss jedoch der Mobilfunkanbieter einer Weitergabe der SIM zustimmen, wenn diese nicht gleich ganz untersagt wurde. Regelmäßig sollten Prepaid-Karten zudem auf Funktionsfähigkeit geprüft werden, insbesondere wenn sie längere Zeit nicht genutzt wurden.