Dienstag, 23.06.2009 16:16

Rapidshare verliert gegen die GEMA

aus dem Bereich Sonstiges
Erneut kann der Rechteverwerter GEMA vor einem Gericht einen Etappensieg gegen einen Filesharing-Hoster verbuchen. Und erneut wird der betroffene Dienst Rapidshare die nächst höhere Instanz bemühen und eine abgeschwächte Entscheidung anstreben. In diesem Fall geht es allerdings um rund 5.000 Musiktitel, die nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen.

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Unzureichende Kontrolle

Nach Informationen der GEMA hat das Landgericht Hamburg den Betreibern von Rapidshare untersagt, die Songs im Internet verfügbar zu machen. Der Streitwert liege bei 24 Millionen Euro und somit stelle das Urteil für die GEMA einen Erfolg im Kampf gegen illegales Filesharing in einer neuen Dimension dar. Der Sharehosting-Dienst sei nun selbst dafür verantwortlich, dass eine Veröffentlichung der betreffenden Musikwerke über seine Plattform in Zukunft nicht mehr erfolgt. Die fortlaufende Kontrolle durch die Rechteinhaber sei damit nicht mehr notwendig.

Das Gericht habe zudem festgestellt, dass die von Rapidshare und anderen Sharehostern getroffenen Maßnahmen nicht ausreichten, um über den Dienst begangene Urheberrechtsverletzungen effektiv zu verhindern. Wenn die GEMA gezielt rechtsverletzende Inhalte auf einem Dienst finden könne, gebe es keinen Grund, warum der Betreiber dazu nicht auch in der Lage sein sollte.

Rapidshare bietet Zusammenarbeit an
Rapidshare Logo

Die Betreiber von Rapidshare sehen in dem Urteil des Landesgerichts hingegen keinesfalls einen Durchbruch, wollen sich aber mit Interpretationen zurückhalten, bis die Urteilsbegründung vorliegt. Andere Verfahren in ähnlichen Streitigkeiten mit der GEMA hätten gezeigt, dass die Einschätzungen der Gerichte teilweise stark voneinander abweichen. So sei es auch beim Rapidshare-Urteil des Oberlandesgerichtes Köln gewesen, das 2007 verfügte, zusätzlich zu den bereits vorgenommenen Maßnahmen käme der Dienst mit der Kontrolle einer einzigen Warez-Seite seinen Pflichten hinreichend nach.

Neben dem Urheberrechtsschutz fühle sich Rapidshare jedoch auch dem Schutz der Privatsphäre seiner User verpflichtet. Dennoch komme es immer wieder zu neuen Verfahren, da offensichtlich kein Maßnahmenpaket langfristig verhindere, dass urheberrechtlich geschützte Werke im Internet zugänglich gemacht werden.

Es sei sinnvoller, zusammenzuarbeiten und Musikliebhabern den richtigen Service zum richtigen Preis anzubieten. Das könne Musikschaffenden neue Einnahmequellen eröffnen und die Nachfrage nach Raubkopien deutlich eindämmen.
Michael Posdziech
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    Zuletzt kommentiert von LtData2000 am 25.06.2009 um 15:02 Uhr
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