Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur will gegen das am Donnerstag vom Bundestag verabschiedete
Gesetz zur Sperrung kinderpornografischer Seiten im Internet Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Bei dem Gesetz sei die Zuständigkeit des Bundes und die Frage der Gewaltenteilung zweifelhaft, zudem werde in Grundrechte eingegriffen, sagte der Sprecher des Arbeitskreises, Alvar Freude, dem "Kölner Stadt-Anzeiger".
Weitere Sperrungen befürchtet
Deutsche
Internetprovider sollen zur Bekämpfung der Kinderpornografie per Gesetz dazu verpflichtet werden, den Zugang zu Seiten mit kinderpornografischem Inhalt zu erschweren. Im
Internet sollen künftig Stoppschilder erscheinen, wenn solche Seiten aufgerufen werden. Mit diesem Warnhinweis soll unmissverständlich deutlich gemacht werden, dass ein Umgehen dieser Sperre für Nutzer strafbar ist. Verbände von Internet-unternehmen und Netzaktivisten befürchten eine Ausweitung von solchen Sperren auf weitere Bereiche, auch Datenschützer meldeten Bedenken an.
Dem Arbeitskreis gegen Internetsperren gehören nach eigenen Angaben Internet-Spezialisten, Organisationen aus der Bürgerbewegung oder auch Beratungsstellen an.