Die
1,9-Millionen-Dollar-Strafe für eine 32-jährige Frau wegen illegalen Downloads und Weiterverbreitung von Musiktiteln hat nach Ansicht des Geschäftsführers des deutschen Musikverbands, Stefan Michalk, einen "extrem hohen Symbolwert". "In Deutschland ist so ein hartes Urteil mit einer Millionenstrafe aber nicht möglich und aus unserer Sicht auch gar nicht wünschenswert", sagte er am Freitag in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa.
Kein Interesse am Ruin Anderer
"Wir haben kein Interesse daran, Menschen in den wirtschaftlichen Ruin zu treiben." Beim illegalen Download durch Privatpersonen würden daher von der Musikindustrie oft außergerichtliche Vergleiche gesucht, die meist mit einer Zahlung von rund 1.000 bis 2.000 Euro verbunden seien. Seitdem das illegale Herunterladen von Musik aus dem
Internet rechtlich verfolgt wird, hätten sich die Downloads in Deutschland nahezu halbiert, sagte Michalk. "2003 waren es noch über 600 Millionen, im vergangenen Jahr rund 300 Millionen." Dennoch kämen auf jedes gekaufte Lied nach Schätzungen des Musikverbandes acht illegal heruntergeladene.
Sicherung des Lebensunterhaltes für Künstler notwendig
Leidtragende dieser Urheberrechtsverletzungen seien neben den Künstlern vor allem die großen und kleinen Labels. "Obwohl sich die Musiknutzung seit der Erfindung von Internettauschbörsen wie Napster und der Verbreitung von
MP3-Playern verdreifacht hat, sanken die Umsätze der Musikindustrie seit 2000 um 40 Prozent, also um etwa eine Milliarde Euro."
Auch junge Künstler, die ihre Musik über Internetplattformen vertreiben und kostenlos anbieten, würden oft schnell frustriert merken, dass dies nicht als dauerhaftes Modell zur Sicherung des Lebensunterhaltes tauge, meinte Michalk. "Es wird immer wichtiger, eine breite gesellschaftliche Debatte über die "Gratiskultur" und das Internet als rechtsfreien Raum zu führen."