Der Grünen-Innenexperte Wolfgang Wieland kritisierte, dass die Sperrung bestimmter Seiten nicht von Richtern genehmigt werden müsse. Das
Internet dürfe aber "nicht zum bürgerrechtsfreien Raum verkommen". Der familienpolitische Sprecher der Linksfraktion, Jörn Wunderlich, sprach von einem Gesetz, "das das Tor zur Internet-Zensur öffnen wird", für den eigentlich verfolgten Zweck jedoch völlig ungeeignet sei. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Unions- Fraktion, Martina Krogmann (CDU), bezeichnete es hingegen als "unerträglich", bei der Sperrung von Kinderporno-Seiten von Zensur zu sprechen.
Letzte Änderungen
Union und SPD hatten sich in dieser Woche auf
letzte Änderungen verständigt, um den Bedenken von Kritikern entgegenzukommen. So wurde das Gesetz auf drei Jahre befristet. Anders als zunächst vorgesehen, dürfen jetzt die Daten von Nutzern, die nur durch Zufall auf einer Stoppseite landen, nicht für eine Strafverfolgung gespeichert werden.
Ein unabhängiges Kontrollgremium beim Datenschutzbeauftragten Peter Schaar soll die BKA-Listen regelmäßig auf ihre Korrektheit überprüfen. Zudem wurde die Sperre in einem Spezialgesetz ("Zugangserschwerungsgesetz") geregelt und nicht - wie zunächst geplant - ins Telemediengesetz aufgenommen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Sperren ausschließlich gegen Kinderpornografie und nicht wegen anderer Delikte eingesetzt werden dürfen.
Klage vor Bundesverfassungsgericht angekündigt
Der Datenschutz-Beauftragte Schaar kritisierte, dass seine Behörde die Web-Sperren beaufsichtigen soll. "Das hat nichts mit meinen Aufgaben zur Sicherung der Informationsfreiheit und des Datenschutzes zu tun", sagte er der "Berliner Zeitung". Schaar befürchtet zudem, dass solche Fälle kein Einzelfall bleiben. Gegner von Glücksspielen und Online-Gewaltspielen verlangten bereits ähnliche Verbote. Die Initiatoren der Bundestags-Petition gegen Internet-Sperren kündigten eine Klage beim Bundesverfassungsgericht an. Die Online-Petition ist inzwischen von mehr als 130.000 Bürgern unterzeichnet worden.