In Deutschland dürfen erstmals
Internet-Seiten gezielt gesperrt werden. Zur Bekämpfung von Kinderpornografie werden die deutschen Netzanbieter verpflichtet, den Zugang zu solchen Seiten zu erschweren. Ein entsprechendes Gesetz beschloss der Bundestag am Donnerstagabend mit den Stimmen der großen Koalition. In namentlicher Abstimmung votierten 389 Abgeordnete für das bis zuletzt umstrittene Gesetz. 128 Parlamentarier stimmten dagegen, 18 enthielten sich.
Von der Leyen zufrieden
Als "wichtiges gesellschaftliches Signal" begrüßte Familienministerin Ursula von der Leyen die Entscheidung. "Wir wollen in Deutschland nicht länger dulden, dass die Vergewaltigung von Kindern über das World Wide Web abrufbar ist", erklärte die CDU-Politikerin. Auch die Deutsche Kinderhilfe sprach von einem "wichtigen Schritt im Kampf gegen pädokriminelle Aktivitäten".
Im Internet sollen künftig
Stoppschilder erscheinen, wenn Seiten mit kinderpornografischem Inhalten aufgerufen werden. Mit diesem Warnhinweis soll Benutzern unmissverständlich klar gemacht werden, dass ein Umgehen dieser Sperre für sie strafbar ist. Das Bundeskriminalamt (BKA) will den Internet-Unternehmen ständig aktualisierte einschlägige Adressen zur Verfügung zu stellen. Bevor sie auf der Sperrliste auftauchen, soll zunächst aber versucht werden, diese Web-Seiten löschen zu lassen.
Verbände von Internet-Unternehmen und Netzaktivisten befürchten, dass damit die Tür für die Ausweitung von solchen Sperren auf weitere Bereiche geöffnet wird. Datenschützer meldeten ebenfalls Bedenken an, und auch bei der Opposition stieß die Neuregelung geschlossen auf Ablehnung. Der unter Kinderporno-Verdacht stehende SPD-Abgeordnete Jörg Tauss stimmte ebenfalls gegen das Gesetz. Er bemängelte, dass Kinderpornografie dadurch nicht verhindert werde und gleichzeitig ein Missbrauch der Sperr-Technik drohe.