Dienstag, 16.06.2009 13:38

Urteil: StudiVZ siegt gegen Facebook

aus dem Bereich Sonstiges
Showdown vor dem Landgericht Köln: Das Internetnetzwerk Facebook ist mit einer Plagiatsklage gegen den deutschen Konkurrenten StudiVZ gescheitert. Die in Kalifornien ansässige Facebook Ltd. hatte StudiVZ vorgeworfen, die Facebook-Seite kopiert zu haben und auf illegale Weise an den PHP-Code gelangt zu sein.

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Haben die studiVZ-Macher abgekupfert?

Die für Wettbewerbssachen zuständige 33. Zivilkammer des Landgerichts wies die Klage jedoch ab. "Nach Auffassung der zuständigen Richter liegt trotz nicht zu übersehender Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der beiden Internetseiten keine unlautere Nachahmung vor." Als StudiVZ 2005 in Deutschland angefangen habe, sei Facebook dort noch kaum bekannt gewesen, argumentierten die Richter. Erst seit März 2008 richte sich Facebook auch an deutsche Nutzer. An der erforderlichen Herkunftstäuschung fehle es daher.

studivz-logo
In einer Erklärung des Gerichts wird Facebook für das Vorgehen vor Gericht kritisiert. Es sei dem US-Netzwerk nicht gelungen, das unlautere Verhalten von studiVZ zu beweisen. Es seien lediglich Vermutungen angestellt worden. Das sie nicht ausreichend, um den VZ-Machern unredliche Kenntniserlangung vorzuweisen.

Vorerst kein Quellcode-Vergleich

Gescheitert ist Facebook auch mit dem Versuch, einen Sachverständigen damit zu beauftragen, den PHP-Quellcode beider Portale miteinander zu vergleichen. Die Richter vertreten in ihrem Urteil die Meinung, dass die Übereinstimmungen auch darauf beruhen könnten, dass den VZ-Gründern die Seiten von Facebook kannten und diese mit Hilfe der im Internet für jedermann sichtbaren Informationen nachbauten.

StudiVZ-Chef Markus Berger-de León erklärte in einem ersten Statement: "Das heutige Urteil bestätigt, dass die Vorwürfe von Facebook in allen Punkten haltlos und unbegründet sind." Ob das Urteil rechtskräftig wird, entscheidet sich im Laufe der nächsten Wochen. Facebook hat einen Monat Zeit, vor dem Oberlandesgericht Köln in Revision zu gehen. Eine Facebook-Sprecherin sagte: "Alle rechtlichen Optionen werden geprüft."
Hayo Lücke
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