Dienstag, 09.06.2009 14:41

Rapidshare: Premium-Zone Beta mit neuen Features

aus dem Bereich Sonstiges
Der Schweizer 1-Click-Hoster Rapidshare, umstritten wegen Speicherung von urheberrechtlich geschützten Materialien durch die registrierten Mitglieder, bietet Nutzern die Möglichkeit Kopien eigener Dateien auf den Servern von Rapidshare zu speichern und Freunden zugänglich zu machen. In einem Bezahlbereich, der sogenannten Premium-Zone, stehen mehr Features wie etwa eine direkte Downloadmöglichkeit und unbegrenzte Downloads von Dateien für andere User zur Verfügung. Rapidshare hat diesen Bereich nun überarbeitet und eine Beta der neuen Premium-Zone unter www.rapidshare.com zum Testen freigegeben.

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Komfortabler File-Manager

Unter dem Menüpunkt "Neue Premium-Zone" findet sich jetzt ein File-Manager, mit dem der Nutzer wie auf der eigenen Festplatte arbeiten kann. Bis zu 254 Order und Unterordner können erstellt, Dateien in neue Ordner verschoben werden. Linklisten für die Dateien eines Ordners lassen sich laut Rapidshare per Knopfdruck erstellen. Ebenfalls neu ist die Möglichkeit bereits hochgeladene Dateien nachträglich umzubenennen, um etwa Schreibfehler zu korrigieren. Premium-Nutzer können zudem nun einfach Files untereinander tauschen. Mittels Transfer-Option können Dateien zwischen zwei Accounts verschoben werden.

Schnellere Uploads durch paralleles Hochladen von Daten

Mehrere Uploads lassen sich jetzt auch parallel durchführen, gerade bei vielen Daten beschleunigt sich dadurch der Ladeprozess. Bislang war es lediglich möglich über den Multiupload mehrere Dateien nacheinander hochzuladen. "Unser Ziel war es, das Datei-Handling zu vereinfachen und die Übersicht zu verbessern. Dies haben wir mit dem Update der Premium-Zone sehr gut gelöst," so Bobby Chang, Leiter des operativen Geschäfts der RapidShare AG.

Die neue "Premium-Zone" von Rapdishare bietet eine bessere Dateiverwaltung.
Screenshot: onlinekosten.de.
Keine Protokollierung der Downloads von Anwendern

Ende April nahm Rapidshare Stellung zur Weitergabe von Kundendaten an Behörden. Betroffen seien nur Nutzer, die Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz in gewerblichem Ausmaß begangen hätten. Der Auskunftsanspruch gegenüber Behörden betreffe die meisten deutschen User nicht. Es würde nicht protokolliert, was ein Anwender herunterlädt. Wie bei anderen Webhostern sei es auch bei Rapidshare verboten urheberrechtlich geschütztes Material öffentlich zugänglich zu machen.



Jörg Schamberg
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