Donnerstag, 04.06.2009 20:06

Zattoo nimmt Stellung zu geschwärzten Filmen

aus dem Bereich Sonstiges
Seit einigen Wochen muss der Web-TV-Anbieter Zattoo Teile seiner Fernsehstreams schwärzen. Grund sind juristische Streitigkeiten mit den Hollywood-Studios Warner Bros. und Universal. Am Donnerstag wurde bekannt, dass es dabei allerdings lediglich um ein Ausstrahlungsverbot von fünf Filmen geht. Insgesamt seien in Deutschland monatlich über 50.000 Programmstunden verfügbar.

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Details zur Auseinandersetzung

Nach Zattoo-Angaben bezweifeln die beiden Filmstudios in Form einer Einstweiligen Verfügung am Landgericht Hamburg, dass die Regelungen zur Kabelweitersendung nach dem Urheberrecht auch für neue Technologien wie das von Zattoo betriebene IPTV anzuwenden sind. Daher müssten Urheberrechte nicht mit den jeweiligen nationalen Verwertungsgesellschaften geklärt werden, sondern direkt mit den Studios.

Bei Zattoo ist man im Gegensatz dazu der Auffassung, dass der die Kabelweitersendung technologieneutral ausgelegt werden müsse und somit auch den Zattoo-Player einschließe. Diese Auslegung werde von der Mehrheit der TV-Sender, Verwertungsgesellschaften und verschiedenen Rechtsexperten geteilt. Gemäß dem Urheberrecht seien mit allen TV-Sendern, die über Zattoo nutzbar sind. Verträge geschlossen worden. Auch mit Verwertungsgesellschaften wie der GEMA habe es Abstimmungen gegeben und es seien entsprechende Entgelte gezahlt worden.

Zattoo will im Zweifel Rechtsmittel prüfen

Gegenwärtig führe Zattoo Gespräche mit den Verwertungsgesellschaften, um die Problematik schnellstmöglich klären zu können. Zuletzt hatte Zattoo-Chef Beat Knecht verlauten lassen, dass er mit einer langjährigen juristischen Auseinandersetzung rechne. Auch bei vielen der rund 1,6 Millionen deutschen Zattoo-Nutzer hatte das für Verwunderung gesorgt.

"Die Rechteklärung muss zentral erfolgen. Zattoo kann nicht für jedes ausgestrahlte TV-Programm mit dem jeweiligen Produzenten, Autor oder Musiker sprechen", sagt Deutschland-Chef Nick Brambring. Falls erforderlich will Zattoo gegen die Einstweilige Verfügung Rechtsmittel einlegen.
Hayo Lücke
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    Zuletzt kommentiert von GiJoe01 am 05.06.2009 um 14:15 Uhr
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