Donnerstag, 28.05.2009 18:53

Verbraucherzentrale gewinnt Klage gegen Abzocker

aus dem Bereich Sonstiges
Das Surfen im Internet erfordert einige Aufmerksamkeit. Bei der Registrierung auf vermeintlich kostenlosen Webseiten kann es schon einmal zu bösen Überraschungen kommen, wenn die erste Rechnung ins Haus flattert. Die Verbraucherzentralen warnen immer wieder vor Abzocke im Internet. So gab es im vergangenen Herbst eine Warnung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vor opendownload.de. Nicht auf den ersten Blick war dort ersichtlich, dass eine Registrierung gleichzeitig mit dem Abschluss eines Abonnements mit einer Jahresgebühr in Höhe von 96 Euro verbunden ist. Über opendownload.de stehen Downloads von ansonsten kostenfreier Software wie OpenOffice und Mozillas Browser Firefox zur Verfügung. Etliche Verbraucher sind laut Verbraucherzentrale Bundesverband darauf hereingefallen.

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Kein Verzicht auf Widerrufsrecht

Der Betreiber Content Service Ltd. unterlag vor Gericht dem Verbraucherzentrale Bundesverband. Das Landgericht Mannheim untersagte dem Unternehmen die Weiterverwendung von Klauseln, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Dieses dürfe nicht schon bei der Anmeldung ausgeschlossen werden. Auch Minderjährigen, die sich auf der Internetseite mit einer falschen Altersangabe angemeldet hatten, dürfe Content Service nicht mit einer Strafanzeige wegen Betrugs drohen. Eine solche Androhung sei wegen gar nicht bestehender Zahlungsansprüche unzulässig. Das Urteil des Landgerichts Mannheim (Aktenzeichen 2 O 268/08) ist noch nicht rechtskräftig.

Kostenfallen im Internet boomen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht solch kleinen juristischen Erfolge allerdings nur als "Nadelstiche" für die Internet-Abzocker an. Diese würden sich nicht sonderlich an solchen Urteilen stoßen. "Sie ändern ihre Webseite, machen neue Seiten auf oder gründen einfach eine neue Firma", so Gerd Billen, Vorstand der Verbraucherschützer. Da helfe es nur wenig, wenn der Bundesverband "einen Prozess nach dem anderen" gewinne. Derzeit seien Abmahn- und Klageverfahren gegen 30 Anbieter eingeleitet worden.

Die Verbraucherschützer rufen daher nach dem Gesetzgeber. Die deutliche Anzeige der Kosten des Angebots sollte verpflichtend werden. Zudem müsse der Verbraucher durch Ankreuzen eines Kästchens bestätigen, dass er über den Preis informiert ist. Erste positive Vorschläge gebe es bereits von Bundesrat und Bundesverbraucherministerium, schnelles Handeln sei erforderlich. "Der Online-Nepp hält viele Verbraucher davon ab, überhaupt noch Geschäfte übers Internet zu machen", so Billen weiter.
Jörg Schamberg
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    Zuletzt kommentiert von stardream am 28.05.2009 um 23:41 Uhr
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