Bei einem Umzug muss an viele Dinge gedacht werden, nicht nur an die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, die Ummeldung des Stromanschlusses oder den Nachsendeantrag für die Post. Hinzu kommt neben der oftmals problematischen Mitnahme oder
Kündigung des Internetanschlusses auch die gern vergessene Ummeldung bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ).
Rechnungsanschrift wichtig
Der GEZ mag es zwar im Prinzip egal sein, unter welcher genauen Anschrift der gemeldete Fernseher, das Radio oder der internetfähige
Computer stehen. Das sieht für die Rechnungsanschrift allerdings schon anders aus. Verbraucher, die eine solche Benachrichtigung vergessen oder den neuen Aufenthaltsort per einfachen Brief mitteilen, der nicht ankommt, könnten böse Überraschungen erleben.
Rechnungen der GEZ gelangen dann an die alte Anschrift und werden zum Problem, wenn keine Einzugsermächtigung für die Rundfunkgebühren erteilt wurde. "Rechnungen werden als nicht zustellbar zurückgeschickt, wenn Verbraucher die neue Anschrift nicht mitgeteilt haben", erklärt Kathrin Körber von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die GEZ frage dann bei dem jeweiligen Einwohnermeldeamt den Meldestatus des Verbrauchers ab.
Ummeldung per Einschreiben
Es nehme einige Zeit in Anspruch, bis der neue Wohnsitz ermittelt sei und in dieser Zeit fallen weiterhin Rundfunkgebühren an, die dann auf einmal geltend gemacht werden könnten. Nach Monaten, teilweise auch Jahren, komme plötzlich eine Zahlungsaufforderung der GEZ an die neue Adresse und rückständige Gebühren würden eingefordert. Verbraucher seien dann überrascht und verärgert.
Deshalb sollte unbedingt an die Ummeldung bei der GEZ gedacht und diese per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden. Wenn nach rund sechs Wochen noch immer keine Ummeldebestätigung vorliege, sollte bei der GEZ nachgehakt werden. Zudem ist auch eine Änderung von Namen, Firma und Anschrift sowie der Zahlungsweise über ein Online-Formular unter
www.gez.de möglich.