Dienstag, 26.05.2009 19:43

GEZ-Streit: OVG bittet Studenten zur Kasse

aus dem Bereich Sonstiges
Eins zu null für die Rundfunkanstalten im Streit um die "GEZ-Gebühren" für Computer: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat jetzt ein Urteil des VG Münster aufgehoben.

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Jetzt doch "neuartiges Empfangsgerät"

Die Vorinstanz hatte sich gegen Rundfunkgebühren für internetfähige Computer ausgesprochen, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass das Gerät auch tatsächlich zum Radioempfang genutzt wird.

Die Folgeinstanz stützte dagegen den Westdeutschen Rundfunk (WDR). Die Richter vertraten die Auffassung, dass für einen Computer mit Internet-Zugang, der im privaten Bereich bereitgehalten wird, Rundfunkgebühren entrichtet werden müssen, wenn kein herkömmliches Radio vorhanden ist (Aktenzeichen 8 A 2690/08 und 8 A 732/09).

Zwei Studenten hatten geklagt, weil in ihrer Wohnung lediglich ein internetfähiger PC, aber kein Radio oder Fernseher stand. Der WDR hatte dennoch Gebühren in Höhe von 5,52 Euro gefordert, denn dies sei ein "neuartiges Rundfunkempfangsgerät". Den Einwand, der Computer werde nur anderweitig genutzt und nicht zum Empfang von Radio- oder Fernsehsendungen, ließ die Rundfunkanstalt nicht gelten.
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 ...weil er das Gerät "zum Empfang bereithalte" (48 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von sutadur am 02.06.2009 um 07:27 Uhr
 Es hat keiner vom ÖR verlangt im Internet zu streamen (24 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von stardream am 01.06.2009 um 00:25 Uhr
 Nötigung und falsches Konzept (2 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von stardream am 29.05.2009 um 00:13 Uhr
 Nötigung? (0 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von pcbastler am 27.05.2009 um 15:38 Uhr
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