Hamburgs oberster Datenschützer erklärte, in dem Schreiben von Google werde viel Begrüßenswertes zugesichert. "Leider gibt es noch keine Einigung zum Verbleib der Rohdaten." Es habe sich herausgestellt, dass bereits "gedrehtes Material" zu Google in die USA geschickt worden sei, um dort weiterverarbeitet zu werden. Eine datenschutzrechtliche Kontrolle sei damit nicht möglich, sagte Caspar: "Wir können nur hoffen, dass das so läuft, wie wir uns das vorstellen."
Keine Vernichtung der Rohdaten
Google lehne es außerdem ab, die Rohdaten im Anschluss an die Bearbeitung zu vernichten. Der Suchmaschinenanbieter habe dies damit begründet, dass nur über die Rohdaten eine Verbesserung des Dienstes, etwa bei der der Verpixelung entwickelt werden könne. Für Caspar sind dies bislang nicht nachvollziehbare Argumente. Das weitere Vorgehen solle aber in Gesprächen mit Google erörtert werden.
Caspar hatte am Montag Google aufgefordert, bis Mittwoch 10.00 Uhr den Datenschutz schriftlich zu garantieren. Sollte dies nicht erfolgen, dürfe Google aus Sicht Caspars das Projekt "Street View" nicht mehr fortsetzen. Im "Düsseldorfer Kreis" der Datenschützer aus den verschiedenen Bundesländern ist der Hamburger Datenschutzbeauftragte für die Aufsicht von Google zuständig.
Jörg Schamberg
/ dpa