Der Suchmaschinenriese Google hat zugesagt, beim
Fotografieren von Straßenzügen in Deutschland für Street View die geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Damit reagierte Google auf ein "Ultimatum", das der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar für den Dienst "Google Street View" gestellt hatte. Der Datenschützer in der Hansestadt ist bundesweit für die datenschutzrechtliche Bewertung der Google-Dienste zuständig. Für das Datenmaterial von "Street View" fahren Autos im Auftrag des Suchmaschinenanbieters mit Rundum-Kameras durch die Stadt, um die Straßenzüge zu erfassen und anschließend ins
Internet zu stellen.
Reaktion auf Ultimatum
"Wir haben pünktlich auf das Ultimatum reagiert", sagte Google- Sprecher Stefan Keuchel am Mittwoch der dpa. Detailfragen würden nun in Gesprächen geklärt. Die meisten Forderungen der Datenschützer - etwa die Unkenntlichmachung von Gesichtern von Passanten und Autokennzeichen - seien schon vorher vereinbart gewesen. Auch die Widerspruchsmöglichkeiten seien längst gegeben. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Caspar begrüßte die Reaktion Googles, betonte aber, dass die eigentliche Frage, nämlich der Umgang mit den Rohdaten weiter unklar sei.
Hinweise auf Fahrrouten der Kamerafahrzeuge
Google weise auf seiner Homepage darauf hin, wo und wann die Kamerafahrzeuge durch die Stadt fahren, sagte Keuchel. Hausbesitzer könnten deshalb schon vorher erklären, dass sie ihre Gebäude nicht bei "Street View" sehen wollen. Die Bilder könnten aber auch nachträglich gesperrt werden. Google sei nicht an Aufnahmen von Personen auf den Bildern interessiert: "Am liebsten wäre es uns, wenn gar keine Menschen zu sehen wären." Google wolle lediglich Häuser und Straßen zeigen und so Internetnutzern die Möglichkeit geben, sich von anderen Städten ein Bild zu machen.