Zur Problematik der eventuellen Weitergabe von Kundendaten an das Bundeskriminalamt bei Aufruf von Seiten mit kinderpornografischen Inhalten äußerten die befragten Provider einstimmig, dass es dazu wohl nicht kommen werde. Vodafone verwies darauf, dass die Vereinbarung mit dem BKA klar regele, dass keine personenbezogenen Daten an das Bundeskriminalamt oder andere Stellen weitergegeben werden.
Erhält das BKA Kundendaten?
Ohne entsprechende gesetzliche Grundlage wird daher kein Provider Kundendaten weitergeben. Bei der Deutschen Telekom und Kabel Deutschland wird es zudem kein sogenanntes Stoppschild auf den fraglichen Seiten geben. Nach Angaben von Kabel Deutschland werden die entsprechenden Internetseiten einfach nicht mehr aufzurufen sein. 1&1 sieht im vorliegenden Gesetzesentwurf hinsichtlich dieser Frage noch einige Widersprüche, die in den laufenden Beratungen in Bundestag und Bundesrat noch ausgeräumt werden müssten. Beim "Stopp-Server", der ja nichts anderes als ein normaler Web- oder HTTP-Server sei, würden in jedem Fall die IP-Adressen der Nutzer geloggt.
Internetsperre ist eher eine Zugangserschwerung
Als Allheilmittel werden die geplante Sperrmaßnahmen nicht angesehen. Sie seien zudem keine wirklichen Sperrungen, sondern lediglich eine Zugangserschwerung für bestimmte Internetseiten. Die Telekom etwa verweist auf internationale Erfahrungen, die gezeigt hätten, dass der Großteil der Surfer eine Umgehung der blockierten Seiten nicht nutzt. O2 merkt an, dass die Zugangserschwerung ausdrücklich der Eindämmung des kommerziellen Handels und nicht der völligen, technisch unumgänglichen "Sperrung" diene.
Auch Vodafone verweist auf Experten, die davon ausgehen, dass 70 bis 80 Prozent der Kinderporno-Konsumenten Gelegenheitsnutzer sind. Durch die vereinbarten Maßnahmen würde ihnen der Zugang zu den entsprechenden Seiten erschwert. Wer allerdings gezielt auf die Beschaffung von Kinderpornografie aus sei, würde verschiedene Wege finden, um sich solches Material zu beschaffen. Kritiker sehen die Sperrmaßnahmen denn auch als wenig wirksam an, da sie sich relativ einfach umgehen lassen. Anleitungen dazu kursieren bereits im Internet. Auch 1&1 bemerkt hierzu, dass kein Informatikstudium notwendig sei, um die erschwerten Zugänge auszuhebeln. Dennoch seien die gemeinsamen Bemühungen laut Hansenet erstmal ein wichtiges Signal, das auch durch die Berichterstattung zum Start gegeben sei.
Erster Schritt zur Einschränkung der Informationsfreiheit?
Die Kritik an den geplanten Sperrmaßnahmen reißt dennoch nicht ab. Ebnet die geplante Änderung des Telemediengesetzes vielleicht sogar schleichend Schritt für Schritt den Weg zu einer Einschränkung der Informationsfreiheit? Hansenet sieht kein großes Risiko darin, dass jetzt die Informationsfreiheit eingeschränkt wird. Es sei ein Signal gegen organisierte Kinderpornographie und bei dem Thema sei Handeln gefragt. Auch die Telekom sieht die Sperren neben strafrechtlicher Verfolgung als guten Beitrag den Zugriff "auf solch abscheuliche Angebote" zu erschweren. Für Vodafone nimmt der Kindesmissbrauch eine Sonderstellung ein, der konsequentes Handeln erforderlich macht. Internetsperren für andere Themenfelder lehnt Vodafone aber ebenso ab wie o2.
1&1 hätte sich - ebenso wie freenet - lieber ein Spezialgesetz zur Bekämpfung von Kinderpornografie gewünscht und nicht den Weg über das Telemediengesetz. Fehlen würden zudem konkrete Maßnahmen zur echten Bekämpfung von Kinderpornos im Netz: an der Quelle bei den Servern, auf denen die Inhalte liegen. Befürchtungen zur Einschränkung der Informationsfreiheit seien berechtigt, da es bereits im November Forderungen der Bundesländer gegeben habe, doch den
Zugang zu Glücksspiel-Seiten zu sperren. Freenet teilt die Befürchtungen, auch die
Musikindustrie wünscht Sperrung von Internetseiten.