1&1 wartet dagegen noch auf den endgültigen Gesetzestext, da der vorliegende Gesetzentwurf noch Fragen zur Technik offen lasse. Nach der Klärung könnten dann Gespräche mit den technischen Dienstleistern beginnen. Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia beobachtet aufmerksam die Aktivitäten der Bundesregierung und bereitet die eigene Technik auf gegebenenfalls neue Verpflichtungen vor. Die Diskussion verfolgt auch der regionale Kabelnetzprovider Kabel BW genau, als regionaler Anbieter sei Kabel BW aber nicht in die Initiative der Bundesregierung integriert.
Umstrittene Kostenübernahme
Bei der Frage welche Kosten durch die Sperrung von Webseiten auf die Provider zukommen, ist bei fast allen Beteiligten Zurückhaltung angesagt. Lediglich freenet gab an, dass mit einem mindestens sechsstelligen Betrag zu rechnen sei. 1&1 konnte zum finanziellen Aufwand noch keine Angaben machen, da die DNS-Server für die
DSL-Kunden bislang von Netzpartnern betrieben werden.
Kabel Deutschland übernimmt bis auf weiteres die Kosten für die Sperrungen, gibt aber keine Auskunft zur Höhe der dafür notwendigen Ausgaben. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens soll das Thema Kosten aber nochmals verhandelt werden. Auch Versatel versucht derzeit noch durch Kontakte zur Bundesregierung und zum BKA die technischen Rahmenbedingungen zu konkretisieren und die Übernahme der entstehenden Kosten zu klären. Für die Telekom hat der Schutz von Kindern und Jugendlichen absolute Priorität. Der damit verbundene Investitionsaufwand sei daher kein öffentliches Thema.
Sperrungen auch bei einem Scheitern des Gesetzes?
In einer viel beachteten
Online-Petition gegen die Internetsperren wurden Bedenken gegen das Gesetzesvorhaben vorgebracht. Falls die Gesetzesänderung wider Erwarten im Sommer im Bundestag scheitern sollte, würden die
DSL-Anbieter und Kabelnetzbetreiber - abgesehen von den Unterzeichnern der Vereinbarung mit dem BKA - nicht eigenständig Maßnahmen zur Eingrenzung der Kinderpornografie im Netz ergreifen. Die Provider geben an, dass sie Webinhalte nur auf gesetzlicher Grundlage sperren werden. Bei den Anbietern, die die BKA-Vereinbarung unterzeichnet haben, kommt es allerdings auch ohne Gesetz zu Sperrungen. Die derzeitigen Planungen sehen vor, dass das BKA die
Internetprovider werktäglich mit einer aktuellen Liste der zu sperrenden Seiten versorgt. Telekom und Vodafone geben an, diese Liste anhand eines automatisierten Verfahrens für die Sperrung von Internetseiten zu nutzen. Die Haftung für den Inhalt der Liste liege beim BKA. Gemeinsame Haltung aller Anbieter ist, dass es keine über die Liste hinausgehenden Zugangserschwerungen von Internetseiten geben werde.
BKA erstellt Sperrliste durch eigene Recherchen im Netz
Doch wie werden zu sperrenden Seiten ermittelt? Auf Anfrage von onlinekosten.de teilte das BKA mit, dass es seine Erkenntnisse zu kinderpornografischen Inhalten im
Internet aus eigenen Nachforschungen im Netz gewinne. Bereits seit Januar 1999 existiert die Zentralstelle für anlassunabhängige Recherchen in Datennetzen (ZaRD). Teilweise gebe es aber auch Hinweise von anderen Polizeidienststellen im In- und Ausland sowie aus der Bevölkerung. Diese Erkenntnisse wird das BKA künftig in einer "Sperrliste" zusammenführen und den Internetprovidern zur Verfügung stellen. Ob die Provider ihren Sperrverpflichtungen in der Praxis dann auch nachkommen, werde vom BKA nicht überprüft, da eine derartige Verpflichtung nicht im Gesetzentwurf enthalten sei. Auch würde der Gesetzentwurf nicht vorsehen, dass das BKA von den Providern personenbezogene Daten anfordern könnte, wenn wegen Aufrufs von gesperrten Seiten der Verdacht auf Verbreitung von Kinderpornografie bestehe. Im Vergleich zum aktuellen Gesetzesstand wird das BKA zudem keine erweiterten Befugnisse erhalten.