Donnerstag, 30.04.2009 13:03

RapidShare nimmt Stellung zur Datenweitergabe

aus dem Bereich Sonstiges
Seit Tagen wächst die Verunsicherung unter den Nutzern des 1-Click-Hosters RapidShare. Nach Medienberichten wurden die persönlichen Daten von Uploadern an deutsche Behörden weitergegeben. Der Vorwurf: die illegale Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material. Nun nimmt der Schweizer Hoster erstmals Stellung zu den Vorwürfen.

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Nur wenige Nutzer betroffen

Die Behörden hätten den Auskunftsanspruch mit Hinweis auf die Gesetzesnovelle des Paragrafen 101 des deutschen Urheberrechtsgesetzes geltend gemacht, erklärt das Unternehmen in einer Pressemitteilung. Dieser gelte allerdings nur bei Rechtsverletzungen "gewerblichen Ausmaßes", wenn es also zu "besonders vielen oder besonders schweren" Verstößen gegen das Urheberrechtsgesetz gekommen sei. "Dementsprechend betrifft der Auskunftsanspruch die meisten deutschen User nicht, ihre Privatsphäre und ihre Daten sind genau so geschützt wie zuvor. Wir protokollieren nicht, was ein Anwender herunterlädt. Die informationelle Selbstbestimmung ist einer der Grundsätze jeder Demokratie. Gleichzeitig halten wir uns an die Gesetze", erläutert Bobby Chang, Leiter des operativen Geschäfts bei RapidShare.

Die Veröffentlichung von Download-Links ist strafbar

Der Austausch von Dateien über RapidShare sei genauso legal wie das Nutzen jedes anderen Webhosters. "Aufgrund der Privatkopie darf jeder Käufer von seinen Datenträgern, die nicht kopiergeschützt sind, ein privates Duplikat anfertigen und es beispielsweise bei RapidShare speichern", so Chang. "Erlaubt ist außerdem, über RapidShare eine Kopie solcher Dateien an Freunde oder Verwandte weiterzugeben." Verboten sei es hingegen, urheberrechtlich geschütztes Material öffentlich zugänglich zu machen, also beispielsweise Links zu Musik oder Filmen in Foren zu veröffentlichen.

RapidShare sei bei der Herausgabe von Daten an dieselben Gesetze wie alle Provider und Filehoster gebunden: Anfragen zu Transaktionen in Deutschland können unabhängig vom Firmensitz oder vom Standort der Server gestellt werden. "Wer glaubt, wir würden einfach so IP-Adressen herausgeben, irrt sich", stellt Chang klar.
André Vatter
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    Zuletzt kommentiert von Mattis am 09.05.2009 um 21:14 Uhr
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