Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur umstrittenen Blockade von Kinderporno-Angeboten im Internet auf den Weg gebracht. Das am Mittwoch vom Kabinett beschlossene Gesetz, soll noch vor der Sommerpause Bundestag und Bundesrat passieren.
Einstieg in staatliche Zensur
Es erfasst privatwirtschaftliche
Internet-Provider mit mindestens 10.000 Kunden und damit 97 Prozent des Marktes. Es bestehe dann auch die Möglichkeit, die Täter zu verfolgen, sagte Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU). "Ob und wie die Strafverfolgungsbehörden davon Gebrauch machen, das steht auf einem anderen Blatt", sagte sie.
Bereits am vergangenen
Freitag hatten fünf der größten deutschen Internet-Anbieter freiwillig Verträge mit dem Bundeskriminalamt (BKA) unterzeichnet. Darin verpflichten sich die Firmen, vom BKA identifizierte Internet-Seiten mit Kinderpornos zu sperren. Wer auf die entsprechenden Seiten kommt, soll - nach dem Gesetzentwurf zwingend - ein Stopp-Schild sehen. Kritiker führen an, dies sei der Einstieg in eine staatliche Zensur. Einige Provider hatten die Verträge bewusst nicht unterschrieben, da sie ohne ein Gesetz keine Rechtssicherheit sahen. Mittlerweile hätten sich zwei weitere Anbieter bereiterklärt zu unterzeichnen, sagte von der Leyen.
Gesetz kein Allheilmittel
Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) sagte, er sehe im härteren Vorgehen gegen Kinderpornografie "ein wichtiges, ein entscheidendes Signal". Ihm sei jedoch klar, dass es sich bei dem Gesetz nicht um ein Allheilmittel handele. Natürlich gebe es immer wieder
Möglichkeiten, Blockaden zu umgehen. Hier müsse man am Ball bleiben und gegebenenfalls nachsteuern.