Dienstag, 21.04.2009 17:46

Händler von Premiere-Pirateriekarten verurteilt

aus dem Bereich Sonstiges
Erstmals wurde Ende letzten Jahres in Deutschland ein Händler zu einer Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt, der Karten für Pay-TV-Piraterie vertrieben hatte. Wie der Europäische Verband für den Schutz verschlüsselter Werke und Dienste, AEPOC, jetzt mitteilte, führte eine Strafanzeige des Verbandsmitglieds Premiere zu diesem Urteil.

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Acht Monate auf Bewährung

Der Beschuldigte handelte im Jahr 2005 mit über 1.400 Pirateriekarten, die mittels einer im Internet verfügbaren Software für den illegalen Premiere-Empfang genutzt werden konnten. In der ersten Instanz sah das Amtsgericht Hamburg-Barmbek zunächst lediglich eine Geldstrafe vor, woraufhin die Staatsanwaltschaft Berufung einlegte. Nun verhängte das Landgericht Hamburg eine Gefängnisstrafe von acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich gehen alle Kosten des Verfahrens zu Lasten des Verurteilten.

Das Gericht befand den Händler für schuldig, rund 600 der illegalen Karten für über 33.000 Euro verkauft zu haben. 800 weitere wurden bei einer Polizeirazzia Ende 2005 beschlagnahmt. Gerade in den Fällen, in denen die Karten alleine nicht zur illegalen Entschlüsselung geeignet seien, liege vieles an den Staatsanwaltschaften, den Nachweis der illegalen Nutzung zu führen, so der Fachverband AEPOC. In diesem Fall sei dies gelungen, da die Karten ausschließlich dem Zweck dienen sollten, die separate Internet-Software zu nutzen, um so eine Verschlüsselung illegal zu umgehen.

Gerichte gehen härter vor

Grundlage der Verurteilung ist das Gesetz über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten (ZKDSG) – der nationalen Umsetzung der europäischen Richtlinie zum Schutz verschlüsselter Dienste. Im Bereich Pay-TV-Piraterie sei damit erstmals ein Angeklagter von einem deutschen Gericht für ein derartiges Vergehen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden.

Auch wenn das Urteil noch zur Bewährung ausgesetzt wurde, unterstreicht dieser Fall laut AEPOC das zunehmend härtere Vorgehen der Behörden und der Justiz gegen audiovisuelle Piraterie.
Michael Posdziech
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    Zuletzt kommentiert von Blauer am 24.04.2009 um 11:55 Uhr
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