Mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss vom 16.01.09 (Az. VG 27 A 331.08) hat das Berliner Verwaltungsgericht die
Mobilfunk-Anbieter
Talkline, Debitel, Mobilcom, Klarmobil und
callmobile von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung vorerst entbunden.
Umsetzung verfassungswidrig
Bewegungen und Kontakte von Handy-Nutzern dürfen somit nicht ohne konkreten Anlass aufgezeichnet werden. Nachdem die Vorratsdatenspeicherung in einer
früheren Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden bereits als unverhältnismäßig bezeichnet wurde, ist sie nach Ansicht des Berliner Gerichts in ihrer aktuellen Umsetzung auf Kosten der Provider und Kunden sogar verfassungswidrig. Es sei zu befürchten, dass den Firmen die Auslagen nicht angemessen ersetzt würden, wenn sich vor Gericht später herausstelle, dass sie diese gar nicht tragen müssten. Vor einer Entscheidung in dieser Sache dürfen Bundesregierung und Bundesnetzagentur laut Beschluss nicht gegen die Firmen vorgehen, wenn diese keine Anlagen zur Speicherung haben. Die
freenet-Töchter Talkline,
Debitel und
Klarmobil bieten ihren Kunden daher weiterhin die Möglichkeit an, alle Verbindungsdaten mit Rechnungsversand löschen zu lassen.
Die vor Gericht erfolgreichen Firmen der freenet Group haben kein eigenes Mobilfunknetz, sondern nutzen die Netze etablierter Betreiber. Sie hatten argumentiert, sie müssten die technischen Anlagen zur Speicherung entweder beschaffen oder entsprechende Verträge mit den Netzbetreibern schließen. Beides wäre mit Millionenkosten verbunden.
Endgültige Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof
Ein Sprecher der im "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" zusammengeschlossenen Datenschützer, Patrick Breyer, sagte der Deutschen Presse-Agentur (dpa), er halte die Aussichten für gut, dass die gesamte Vorratsdatenspeicherung letztlich für verfassungswidrig erklärt werde. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will ein Verfahren dazu noch in diesem Jahr erledigen. Da die Datenspeicherung allerdings auf eine EU-Richtlinie zurückgehe, müsse letztlich der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden, sagte Breyer. Der EuGH hatte das
EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung bereits für rechtmäßig erklärt, allerdings ging es hier nur um die EU- Zuständigkeit.
Auch der Betreiber von
Alice DSL, HanseNet, weigert sich unterdessen fortwährend, die IP-Adressen seiner Nutzer länger als fünf Tage zu speichern. Gegen eine Verfügung der Bundesnetzagentur vom 27.01.2009 hat der
DSL-Anbieter vor dem Verwaltungsgericht Köln daher ebenfalls Klage eingereicht (Az. 21 L 234/09).