Donnerstag, 16.04.2009 09:01

Händler wegen Windows-Raubkopien verurteilt

aus den Bereichen Sonstiges, Computer
Der US-Softwareriese Microsoft wurde in der vergangenen Woche wegen Patentrechtsverletzungen zur Zahlung von 388 Millionen US-Dollar an die Software-Firma Uniloc verurteilt. Microsoft bestreitet die Vorwürfe und will nicht zahlen. Wenn es dagegen um die illegale Verbreitung seiner eigenen Softwareprogramme geht, versteht der Softwarehersteller Microsoft keinen Spaß. Dementsprechend unnachgiebig hatte sich der Konzern gegenüber zwei deutschen Computerhändlern gezeigt, die vom Amtsgericht Nürnberg in einem Strafverfahren bereits am 25. März wegen des Verbreitens von Raubkopien in großem Stil jeweils zu Haftstrafen von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt worden waren. Zudem müssen sie Geldstrafen in Höhe von je 3.000 Euro zahlen.

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8.500 gefälschte Windows-Kopien

Ein Nürnberger Computerhändler hatte 2006 über 8.500 Kopien des Microsoft Betriebssystems Windows XP Professional inklusive Handbücher in Russland pressen lassen und dann an einen Münchener Computerhändler verkauft. Dieser legte der Software gebrauchte Echtheitszertifkate bei, die er zu tausenden von gebrauchten Computern mit Fön und Messer abgelöst hatte. Die Softwarepakete verkaufte er dann zum Fünffachen seines Einkaufspreises.

Gebrauchte Echtheitszertifikate wurden wiederverwendet

Nach mehreren Weiterverkäufen der Softwarepakete wurden Händler schließlich stutzig und Microsoft hatte bereits am 1. August 2006 Hinweise darauf erhalten, dass eine größere Anzahl gefälschter Windows-Datenträger im Umlauf sind. "Der Aufdruck auf den CDs war schlecht zentriert, und es fehlten verschiedene Sicherheitsmerkmale – zum Beispiel beide IFPI Codes", erklärt Johannes Kliemt, Leiter des Microsoft PID Teams. Über ein Dutzend Händler konnte ermittelt werden, die Teilmengen der Software angekauft oder auch wiederverkauft hatten. Microsoft weist in einer aktuellen Mitteilung darauf hin, dass die an der Umverpackung der Software oder auf Computern angebrachten Certificate of Authenticity Label (COA) lediglich ein Echtheitszertifikat und keine Lizenz seien. Es sei unzulässig diese COAs abzulösen, da Kunden dadurch über die Echtheit von Produkten getäuscht würden. COAs dürften auch nicht einzeln weiterverkauft werden.

Hohe Schadensersatzahlungen an Microsoft

Bereits zuvor waren die ermittelten Computerhändler in einem Zivilverfahren zur Zahlung von insgesamt 840.000 Euro Schadensersatz an Microsoft verurteilt worden. Verschiedene Gerichte hatten bereits in der Vergangenheit geurteilt, dass professionelle Händler verpflichtet sind, zu prüfen, ob sie mit Originalware handeln.

Gebrauchte COA eines Windows-Betriebssystems wurde weiterverkauft. Bild: Microsoft.
Jörg Schamberg
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    Zuletzt kommentiert von jodlerfred am 21.04.2009 um 08:00 Uhr
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