Dienstag, 07.04.2009 16:00

Frankreich: Antipiraterie-Gesetz beschlossen

aus dem Bereich Sonstiges
Das französische Parlament hat den Entwurf für das umstrittene "Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums im Internet" verabschiedet. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, müssen jetzt nur noch zwei formale Prüfungen erfolgen.

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Neue Behörde

Kern des Gesetzes ist das sogenannte "abgestufte Vorgehen" (réponse graduée) gegen illegales Filesharing. Zu diesem Zweck soll als erster Schritt ein unabhängiges öffentliches Gremium geschaffen werden. Im zweiten Schritt soll diese Regulierungsbehörde dann das abgestufte Verfahren in Gang setzen. Wer gegen Schutzrechte verstößt, erhält eine erste Warnung per E-Mail. Bei abermaligem Verstoß kommt die Unterlassungsforderung per Einschreibebrief. Beim dritten Mal soll für mindestens zwei Monate der Internetzugang gesperrt werden, nicht aber TV- und Telefondienst. Für diesen Zeitraum sollen dem Nutzer keine Kosten entstehen.

In einem weiteren Schritt erhalten die Rechteinhaber und ihre Organisationen das Recht, der Behörde Listen mit den IP-Adressen von Nutzern zur Verfügung zu stellen, die unter dem Verdacht stehen, an unbefugtem Filesharing beteiligt zu sein. Der französische Gesetzentwurf enthält laut Bundesverband Musikindustrie (BVMI) zudem eine Vorschrift, nach der Rechteinhaber gegen Vermittler Unterlassensverfügungen erwirken könnten. Damit hätten beispielsweise die Internetprovider die Verpflichtung, angezeigte Urheberrechtsverletzungen in den eigenen Netzen zu unterbinden.

Warnverfahren auch in Deutschland wünschenswert

Frankreich setze damit in Europa Maßstäbe, wie mit dem Thema der Urheberrechtsverletzungen umgegangen werden kann und nach Meinung der Musikindustrie auch muss. "Die Entscheidung der französischen Nationalversammlung ist der einzige effektive Weg, Rechte von Künstlern und Labels im digitalen Zeitalter zu schützen", sagte Prof. Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des BVMI.

Die Kreativwirtschaft in Deutschland fordere seit Langem ein eigenes Modell für eine Kooperation mit Internetprovidern. Doch bisher fehlten hierzulande die Bereitschaft und der Willen seitens der Politik und der Service-Provider ähnliche Modelle zu akzeptieren. "Dieses Warnverfahren, das aufklärt und abschreckt, wäre auch uns weitaus lieber, als die derzeit nötige gerichtliche Abmahnung. Daran sollte sich deutsche Politik ein Beispiel nehmen", so Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer Börsenverein des Deutschen Buchhandels.
Michael Posdziech
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 Frankreich wir kommen... (1 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von Misterxxxxx am 08.04.2009 um 19:18 Uhr
 witz ohne (0 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von Soul-Blade am 08.04.2009 um 00:21 Uhr
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