Donnerstag, 26.03.2009 15:12

GEZ-Urteil: PC bleibt gebührenpflichtig

aus dem Bereich Sonstiges
Die Gebühreneinzugszentrale darf sich gemeinsam mit den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten über einen juristischen Erfolg freuen. Wenn in einem beruflich genutzten Raum oder Auto kein klassisches Rundfunkgerät angemeldet ist, dafür aber ein PC oder Notebook genutzt wird, muss für den Computer die volle Rundfunkgebühr gezahlt werden. Das legte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem aktuellen Urteil fest. (Aktenzeichen: 7 A 10959/08.OVG)

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Flucht aus Gebührenpflicht

Das OVG hob damit eine Entscheidung vom Verwaltungsgericht Koblenz auf und wies die Klage eines Rechtsanwalts ab. Der hatte argumentiert, seinen PC mit Internet-Zugang nur für die Recherche in Rechtsprechungs-Datenbanken und für Schreibarbeiten zu nutzen. Das OVG lies das aber nicht gelten. Vielmehr sei es über das Internet auch möglich, aktuelle Radioprogramme zu empfangen. Dadurch entstehe eine Gebührenpflicht. Ein PC mit Internetzugang sei ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät, so die Richter. Die Gebührenpflicht verhindere die "Flucht aus der Rundfunkgebühr" durch die Nutzung von PCs.

Damit wurde dem klagenden SWR Recht gegeben, dass er monatlich 5,51 Euro von dem Rechtsanwalt einziehen dürfe. Das Oberverwaltungsgericht hat allerdings die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen, weil die Frage, ob für beruflich genutzte PC's mit Internetzugang Rundfunkgebühren zu entrichten sind, grundsätzliche Bedeutung habe.
Hayo Lücke
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 Wie sollen denn sonst die Nutten bezahlt werden? (19 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von Mydgard am 01.04.2009 um 03:19 Uhr
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    Zuletzt kommentiert von Roboterfreak am 31.03.2009 um 13:20 Uhr
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