In zweiter Instanz hat das Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) ein Urteil zu Gunsten der Rechteverwertungsgesellschaft GEMA bestätigt. Der Usenet-Anbieter Alphaload muss nun gewährleisten, dass bestimmte geschützte Werke nicht mehr über den Zugangsdienst auffindbar sind.
Werbesprüche untersagt
Wie die GEMA mitteilt, liege jetzt die Urteilsbegründung des OLG vom 28. Januar vor. Demnach muss der Betreiber des Dienstes, die Walea GmbH, dafür Sorge tragen, dass Dateien mit den "streitgegenständlichen Musikwerken" aus dem GEMA-Repertoire über Alphaload nicht mehr heruntergeladen werden könnten. Neben der Unterlassungsverpflichtung wurde das Unternehmen dazu verurteilt, sämtliche Werbeaussagen einzustellen, mit denen die Nutzung des Dienstes zu "illegalen Zwecken" angepriesen wurde. Alphaload werbe damit, dass Nutzer günstig, sicher vor Rechtsverfolgung sowie schnell und anonym Zugriff auf Filme, MP3-Dateien, Software oder
Games bekämen.
Vor dem Hintergrund, dass der Dienstanbieter durch seine Werbeaussagen die Möglichkeit der Nutzung fremder Werke im Usenet explizit hervorheben würde und zudem eine Software zur Verfügung stelle, die dies maßgeblich erleichtere, bestätigte das OLG ein
Urteil des Landgerichts Hamburg vom 26. Oktober 2007.
Dienstanbieter in der Pflicht
Starke Werbesprüche bei Alphaload.
Screenshot: onlinekosten.de
"Durch sein Werbeverhalten hat Alphaload ein erhöhtes Risiko für Rechtsverletzungen durch seine Nutzer verursacht", so Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA. "Das Gericht hat festgestellt, dass Access-Provider durchaus auch für Urheberrechtsverletzungen, die sie durch ihre Zugangsvermittlung ermöglichen, in die Pflicht genommen werden können." Allerdings hat erst im Januar 2008 das Düsseldorfer OLG anders entschieden und kam zu der Auffassung, dass
Usenet-Provider, wie der damals betroffene United Newsserver, nicht für Urheberrechtsverletzungen haften.
Alphaload ermöglicht seinen Kunden die Nutzung des
Usenet. Das Usenet wird häufig als eine Art "Vorgänger des
Internet" bezeichnet, da es vor dem World Wide Web entstand. Seine Funktionsweise ist mit einem virtuellen schwarzen Brett vergleichbar. In den vergangenen Jahren wurde das Usenet zunehmend für den kostengünstigen Bezug verschiedener Inhalte verwendet, darunter auch urheberrechtlich geschützte Werke. Die Dateien werden dabei nicht von den Betreibern der Server zur Verfügung gestellt, sondern von den jeweiligen Nutzern des Usenet.