Telekommunikationsunternehmen werden künftig für die Überwachung von Verdächtigen nach der Dauer des Aufwands entschädigt. Der Bundesrat billigte am Freitag endgültig den im Vermittlungsverfahren erzielten Kompromiss.
Branche unzufrieden
Die Länder hatten den Vermittlungsausschuss angerufen, weil sie die vom Bundestag beschlossenen Sätze für zu hoch hielten. Telefongesellschaften und andere Unternehmen der Telekommunikationsbranche können zur Strafverfolgung für verdeckte Ermittlungen herangezogen werden. Die betroffenen Unternehmen kritisierten die Entschädigung weiterhin als zu niedrig.
Die Länder wollten die Sätze generell um 20 Prozent kürzen. Künftig richtet sich die Entschädigung nach der Dauer der Überwachung und dem technischen Aufwand. Erst wenn sich eine Überwachung über mehr als zwei Wochen erstreckt, wird eine Pauschale gezahlt. Die Entschädigung liegt dann zwischen 75 und 1.525 Euro pro angefangenem Monat. Die Sätze sind nach der technischen Art des Anschlusses gestaffelt. Analoge Anschlüsse sind einfach zu überwachen,
ISDN-Anschlüsse nur mit einem größeren Aufwand.
Innere Sicherheit sei Staatsaufgabe
Die Telekommunikationsbranche zeigte sich unzufrieden. Von einer angemessenen Kostenerstattung könne weiterhin nicht die Rede sein, kritisierte der Präsident des Branchenverbandes Bitkom, August-Wilhelm Scheer. Die Unternehmen seien per Gesetz zu Hilfsleistungen verpflichtet und hätten Millionenbeträge in Technik und Personal investiert. Bisher sei nur ein kleiner Teil des personellen Aufwands erstattet worden.
Jetzt würden zumindest die laufenden Kosten zu einem größeren Teil ersetzt. Unberücksichtigt blieben aber die Investitionen. Für
die seit 2008 geltende Vorratsdatenspeicherung hätten allein die Telefongesellschaften 75 Millionen Euro in Technik investieren müssen. Die innere Sicherheit sei eine ureigene Staatsaufgabe. "Es zwingt ja auch niemand die Autoindustrie, kostenlose Polizeiwagen zu liefern", meinte Scheer.