Die Datenskandale der letzten Monate haben Rufe nach mehr Datenschutz laut werden lassen. Ende Januar hatte unter anderem bereits der Hightech-Branchenverband
neue Datenschutzgesetze für das Internet gefordert. Am Mittwoch dieser Woche beschäftigt sich der Wirtschafts- und Technologieausschuss des Deutschen Bundestages bei einer öffentlichen Anhörung mit Vorschlägen zur Verbesserung des Verbraucher- und Datenschutzes im
Internet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat zusammen mit neun weiteren Organisationen bereits einen konkreten Forderungskatalog zu diesem Thema aufgestellt.
Revision des Telemediengesetzes
Demnach sollte die oberste Leitlinie "das Prinzip der Datenminimierung" sein. "Dem Datenhunger von Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung muss durch klare Regeln Einhalt geboten werden", so Cornelia Tausch, Leiterin des Fachbereichs Wirtschaft der Verbraucherzentrale. Das Telemediengesetz von 2007 müsse grundlegend überarbeitet werden. So fordert der Bundesverband etwa, dass Surfen im Internet auf Wunsch auch möglichst anonym erfolgen dürfte. Persönliche Nutzerprofile sollten zudem ohne Zustimmung des Betroffenen nicht mehr erstellt werden dürfen. Insbesondere sollten Online-Anbieter es in Zukunft unterlassen die Nutzung ihrer Dienste mit der Zustimmung zu koppeln, dass die Verbraucherdaten für Werbezwecke genutzt werden dürfen. Daten sollten nur bei einer aktiven Zustimmung der betroffenen Person weitergegeben werden.
Fernmeldegeheimnis soll auf das Internet ausgeweitet werden
Eine wesentliche Verbesserung des Datenschutzes würde nach Ansicht der Verbraucherschützer erreicht, wenn das Fernmeldegeheimnis auch auf das Internet ausgeweitet würde. Dadurch würde etwa auch der gesamte E-Mail-Verkehr einen besonderen, in der Verfassung verankerten, Schutz genießen.
Internet-Provider sollten nicht zur Herausgabe von Daten einzelner Nutzer, etwa Filesharern, gezwungen werden dürfen. Andererseits sollten Anbieter von Onlinediensten dazu verpflichtet werden, ihre Nutzer darüber zu informieren, welche Daten über sie erhoben werden und zu welchem Zweck diese gespeichert werden.
Schließlich sollte jedes Internetunternehmen eine Kontaktmöglichkeit zum Datenschutzbeauftragten des Unternehmens auf seiner Internetseite anbieten.