Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte zahlreicher Komponisten und Rechteinhaber, unter anderem auch von Filmkompositionen. Vor dem Landgericht Köln hat die Verwertungsgesellschaft nun vor kurzem eine einstweilige Verfügung gegen die BeamDVD GmbH erwirkt und verbietet dem Videoportal damit sowohl, Musikwerke in Filmen ohne Zustimmung im Internet öffentlich zugänglich zu machen als auch, sich als "GEMA-Partner" zu bezeichnen.
Online-Videothek sei VoD
Die BeamDVD GmbH hat unter anderem bekannte deutsche Filme wie etwa "Das Wunder von Bern" oder "Deutschland - ein Sommermärchen" in seinem kostenpflichtigen Angebot. Das Unternehmen hat seinen Dienst bei der GEMA als herkömmliche Videothek, die Bildtonträger vermietet, lizenziert. Laut Anbieter, erspare man den Kunden als "erste echte Online-Videothek" nur den Weg zu einem Verleiher und verzichte auf die Aushändigung einer DVD, die beim Kunden in ein Abspielgerät gelegt werden muss.
Stattdessen würde online eine real existierende DVD gemietet, beim Unternehmen in ein Remote-DVD-Laufwerk eingelegt, auf das der Kunde per Fernbedienung zugreifen kann. Der Film werde dann wie gewünscht abgespielt - nach eigener Wortwahl nach Hause "gebeamt".
Online-Videothek BeamDVD.
Screenshot: onlinekosten.de
Genauer gesagt, sucht der Nutzer des Dienstes einen Filmtitel auf der Website aus und kann diesen über die Internetverbindung ansehen. Dass es sich bei diesem Vorgang um klassisches "Streamen" oder gar "Video-on-Demand" (VoD) handelt, weisen die Betreiber laut einer aktuellen Stellungnahme von sich. Ein Herunterladen der Filme oder eine "Übertragung als Datei" sei weder vorgesehen, noch notwendig, noch technisch möglich. Die Verbindung zwischen dem DVD-Player in den Geschäftsräumen von BeamDVD und dem Anzeigegerät beim Kunden verhalte sich exakt so, als wäre dieser beim Kunden lokal aufgebaut.
Für GEMA zählt die Übertragung
Die GEMA sieht sich hier im Recht. Aufgrund der Tatsache, dass der Nutzer einen Film auf seinen Abruf hin über das
Internet binnen weniger Sekunden auf seinem Rechner übertragen und wiedergeben kann, handele es sich bei BeamDVD um ein VoD-Angebot. Dementsprechend sei auch ein höherer GEMA-Tarif fällig. Außerdem bezeichnet sich der Dienst an mehreren Stellen als "GEMA-Partner" und unter Abbildung des GEMA-Logos als "GEMA-Partner - garantiert legaler Service", ohne dass die GEMA dieses erlaubt hätte.