Donnerstag, 12.02.2009 19:36

Verbraucherzentrale: Kritik an Kabel Deutschland

aus dem Bereich Breitband
Mit einer Service-Offensive versucht Kabel Deutschland, der größte deutsche Kabelnetzbetreiber, derzeit bei Bestands- und Neukunden zu punkten. Das Kundenportal wurde überarbeitet und die Bandbreite für die Doppel-Flat Paket Comfort dauerhaft auf 32 Megabit pro Sekunde erhöht. Neukunden winkt bei Bestellung eines Internet&Phone-Paketes die Fritz!box WLAN 7270 von AVM. So weit, so gut.

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Untergeschobene Verträge?

Kritik an dem Kabelnetzbetreiber kommt aktuell allerdings von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Nach Angaben der Verbraucherschützer lägen etliche Beschwerdebriefe von Kunden vor, in denen diese über ein neues Serviceangebot von Kabel Deutschland berichteten. In den meisten Fällen hätte sich der Kabelnetzbetreiber telefonisch bei den Kunden gemeldet und auf das neue Angebot "Kabelanschluss Haus" aufmerksam gemacht. Selbst wenn die Kunden nur um Informationsmaterial gebeten hätten, sei anschließend aber unaufgefordert eine Auftragsbestätigung für eine Erweiterung des bestehenden Kabelanschlusses ins Haus geflattert. Einige Kunden erhielten laut Verbraucherzentrale solche Auftragsbestätigungen auch ohne vorhergehende Telefonate.

Servicevertrag mit fünfjähriger Laufzeit

Zusatzkosten würden zunächst nicht entstehen, doch die Verbraucherschützer verweisen auf Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Etliche dort enthaltene Klauseln könnten noch Kosten nach sich ziehen. Dort ist unter anderem zu lesen, dass "Verbesserungen, technische Nachrüstungen und notwendige sicherheitstechnische Änderungen nur nach Beauftragung und Kostenübernahme durch den Kunden" durchgeführt werden. Der neue Kabelanschluss-Service verspreche dagegen den Kunden einen "stets ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand" des Hausverteilernetzes. Durch den neuen Service erhalte Kabel Deutschland zudem weitgehende Zutrittsrechte zu Häusern und Wohnungen. Laut Verbraucherzentrale beträgt die Mindestvertragslaufzeit der Serviceverträge 60 Monate.
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    Zuletzt kommentiert von amsel1 am 13.02.2009 um 12:59 Uhr
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