Dienstag, 10.02.2009 09:06

IbC: Avanio zahlt Hälfte der Gebühren zurück

aus dem Bereich ISDN/Analog
Im Fall des Internet-by-Call-Anbieters Avanio, der mittlerweile Funsurf24 GmbH heißt, haben sich Neuigkeiten ergeben. Die Verbraucherzentrale Berlin hatte Avanio Ende 2007 auf Unterlassung verklagt, jetzt hat sich der Provider dazu verpflichtet, keine Gebühren mehr für den Tarif "vanio.flexi" zu verlangen und die Hälfte der bereits bezahlten Gebühren zu erstatten – aber nur für Smartsurfer-Nutzer.

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Plötzlich Mitglied

Grund für die Klage war die unfreiwillige Mitgliedschaft bei Avanio: vanio.flexi war Mitte 2005 mit einem Minutenpreis von 0,43 Cent ein preislich attraktiver Tarif. Im August 2005 erhöhte der Provider aber die Preise und führte eine Grundgebühr in Höhe von 4,50 Euro netto beziehungsweise 5,22 Euro brutto für eine Clubmitgliedschaft ein – zum Mitglied wurden die Verbraucher bereits nach der ersten Einwahl. Nach Angaben der Verbraucherzentrale waren vor allem Nutzer des Smartsurfers von web.de betroffen, da die Änderung dort nicht rechtzeitig mitgeteilt wurde.

50 Prozent der Beträge werden erstattet

Wie die Verbraucherzentrale Berlin jetzt bekannt gab, fand am 21. Januar dieses Jahres die mündliche Verhandlung statt, bei der ein Vergleich geschlossen wurde. Funsurf24 habe sich vor dem Landgericht Dresden dazu verpflichtet, "bei Verbrauchern - die den Tarif "vanio.flexi" im Zeitraum vom 10.06.2005 bis zum 20.06.2005 über den "Smartsurfer" genutzt haben - in der Zukunft keine Gebühren mehr einzuziehen". Für Nutzer, die sich ohne das Programm eingewählt haben, gilt die Verpflichtung demnach nicht. Für den vergangenen Zeitraum will der Anbieter die Hälfte der bereits gezahlten Beträge erstatten, wenn der Nutzer die entsprechenden Belege vorweisen kann.

Die Verbraucherschützer raten daher, auf die Telefonrechnung zu schauen, ob dort ein "avanio Internetzugang" aufgeführt und berechnet wird. Ist dies der Fall, sollte ein Widerspruch eingereicht werden. Hierzu bietet die Verbraucherzentrale unter http://www.vz-berlin.de/avanio Musterbriefe an und stellt weitere Informationen bereit. Es sei natürlich auch möglich, die Beträge zu 100 Prozent zurückzufordern, dies laufe in der Regel aber auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hinaus.

Laut der Organisation hatten sich alleine in der Berliner Zentrale mehr als 400 Betroffene gemeldet, bei denen monatlich die 4,50 Euro auf der Telefonrechnung auftauchten.
Saskia Brintrup
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 Und da sag noch einer, IbC und CbC seien ein Vorteil von Telekom-Anschlüssen (4 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von merkur am 10.02.2009 um 22:09 Uhr
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