Mittwoch, 04.02.2009 16:31

Gesetzentwurf für "De-Mail" beschlossen

aus dem Bereich Sonstiges
Das Versenden vertraulicher Daten über das Internet soll künftig in Deutschland so sicher sein wie mit der Post. Mit der sogenannten "De-Mail" soll es vom kommenden Jahr an möglich sein, Nachrichten und Dokumente zuverlässig und rechtssicher online zu verschicken.

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Bürgerportal für Datenschutz

Dies teilte das Bundesinnenministerium in Berlin mit, nachdem das Kabinett am Mittwoch den Entwurf für ein "Bürgerportal"-Gesetz beschlossen hatte.

Einkaufen, Handel und Behördengänge im Internet seien mittlerweile alltäglich, erklärte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) in Berlin. "Jede und Jeder soll in die Lage versetzt werden, sich gegen unerwünschtes Mitlesen, Diebstahl wichtiger Daten, Betrug im Internet und gegen Spam (unerwünschte Massen-Mails) besser zu schützen." Der Gesetzentwurf der Regierung schaffe den nötigen Rechtsrahmen für den sicheren Versand durch private Anbieter.

Bürger, Unternehmen und Behörden sollen künftig bei einem staatlich geprüften Anbieter ein "De-Mail"-Postfach eröffnen können. Dazu ist eine Identifizierung nötig - ähnlich wie bei der Eröffnung eines Bankkontos. Die Anbieter müssen hohe Auflagen für Sicherheit und Datenschutz erfüllen und dies regelmäßig nachweisen. Die "De-Mails" sollen über gesicherte Kommunikationskanäle verschickt werden, so dass sie vor Mitlesen und Veränderungen geschützt sind. Geplant ist zudem eine Art Dokumenten-Safe zum sicheren Speichern.

Entwurf sollte nachgebessert werden

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hält den Gesetzentwurf für verbesserungsbedürftig. Grundsätzlich begrüße er die Absicht, mehr Sicherheit und Datenschutz bei der Kommunikation der Bürger mit der Verwaltung zu ermöglichen. Von zentraler Bedeutung sei, die Kommunikation der Nutzer wirksam gegen die Kenntnisnahme Dritter zu schützen. Die vorgeschlagene Verschlüsselungstechnik reiche nicht aus. Auch die Ablage persönlicher Daten in einem elektronischen "Safe" sei nur wirklich sicher, wenn die Daten verschlüsselt gespeichert würden und ausschließlich der Betroffene den elektronischen Schlüssel dazu besitze.
Michael Posdziech / dpa
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 Wenn der Hacker nicht mitliest... wer dann? (10 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von timmy11 am 08.02.2009 um 21:31 Uhr
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