Freitag, 30.01.2009 00:01

Verbraucherzentrale NRW warnt vor Internet-Lotto

aus dem Bereich Sonstiges
Die Verbraucherzentrale NRW warnt allerdings angesichts des grassierenden Lottofiebers vor dem Lottospiel im Internet. Die staatliche Garantie für die Auszahlung der Gewinne entfalle beim Tippen über einen ausländischen Anbieter.

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Staatliche Garantie entfällt

Auf der Homepage von Jaxx werden Internetsurfer aufgefordert die Hotline zu kontaktieren, um auch weiterhin mitspielen zu können. Ein englischer Buchmacher nehme Wetten auf den Ausgang der deutschen Lotto-Ziehungen an. Die Gewinne würden "ganz normal" in voller Höhe entsprechend den Gewinnquoten des deutschen Lottoblocks ausgezahlt. Tipp24 verarbeitet die Spielscheine dagegen in England durch den Veranstalter MyLotto24. An der Hotline würde Tipp24 nach Angaben der Verbraucherzentrale Kunden die Auskunft geben, dass dieses Vorgehen "völlig legal" sei.

Iwona Gromek, Juristin der Verbraucherzentrale NRW, rät jedoch derzeit in Deutschland lebenden Personen davon ab, online Lotto zu spielen. Nur bei Spielscheinabgabe in einer der bundesweit rund 23.700 Lotto-Annahmestellen sei der Gewinn staatlich und nicht durch eine private britische Firma garantiert.

Tipp24-Chef: Gerichtsverfahren laufen in allen Bundesländern

In einem Beitrag des Blogs Basic Thinking nimmt Jens Schumann, Vorstandsvorsitzender von Tipp24, Stellung zu den Vorwürfen: "Der deutsche Staat wirbt massiv für ein Produkt, was im Internet nicht mehr vermittelt werden darf", so Schumann. Dies sei absurd. Tipp24 sei daran interessiert in Deutschland bald wieder Internet-Lotto anbieten zu können. Daher habe sein Unternehmen in allen 16 Bundesländern gerichtliche Schritte eingeleitet. Erste positive Entscheidungen habe es in Rheinland-Pfalz und Berlin gegeben. Überprüft werde der überarbeitete Glücksspiel-Staatsvertrag auch von der EU-Kommission. Fraglich sei, ob das Verbot des Online-Lotto mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist.
Jörg Schamberg
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    Zuletzt kommentiert von Markus aus GbS am 30.01.2009 um 09:39 Uhr
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