Montag, 26.01.2009 14:14

Gericht: Internet-Lotto vorerst wieder erlaubt

aus dem Bereich Sonstiges
Deutschland ist wieder im Lotto-Fieber. Der aktuelle Jackpot hat inzwischen eine Höhe von rund 28 Millionen Euro erreicht, die nächste Chance ihn zu knacken haben Millionen Lotto-Tipper am Mittwoch. Seit Jahresbeginn ist allerdings die Tippabgabe im Internet verboten. Bislang zumindest, denn eine noch nicht rechtskräftige Eilentscheidung des OLG Koblenz hat Tipp24, einem Veranstalter von Online-Lotto, vor Gericht nun Recht gegeben (Az.: 1 W 6/09).

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Gericht hat Bedenken

Tipp24 hatte aufgrund des Verbots des Internet-Lotto seinen Firmensitz von Hamburg nach London verlegt und war gerichtlich gegen das Lottoverbot vorgegangen. Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" hat das Oberlandesgericht Koblenz der Klage von Tipp24 Recht gegeben. Die rheinland-pfälzische Lottogesellschaft muss vorerst wieder Lottoscheine von Tipp24 annehmen. Die Richter hätten "erhebliche Bedenken, ob die innerstaatliche Regelung nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit" der EU verstoße. Auch die EU-Kommission selbst hat Bedenken gegen ein generelles Verbot der Vermittlung von Lottospielen im Internet.

Das Gericht vertrat die Ansicht, dass Tipp24 sich auf einen gültigen Vertrag mit der deutschen Lotteriegesellschaft berufen kann. Diesen hatte Tipp24 vor sieben Jahren abgeschlossen. Tipp24 hatte als Folge des Online-Tippverbots auf seiner deutschsprachigen Seite, die fortan unter tipp24.com erreichbar ist, folgenden Hinweis eingestellt: "Aufgrund aus unserer Sicht rechtswidriger Bestimmungen können wir vorübergehend nur Spielscheine von Kunden annehmen, die sich bei Abgabe außerhalb Deutschlands aufhalten und dies durch die Abgabe bestätigen. Ihre Gewinnchancen und -ansprüche werden dadurch selbstverständlich nicht beeinträchtigt." Tipp24 war für eine Stellungnahme zur OLG-Entscheidung nicht erreichbar.

Lottogesellschaft Rheinland-Pfalz legt Einspruch ein

Auf Anfrage von onlinekosten.de teilte ein Sprecher der rheinland-pfälzischen Lottogesellschaft dagegen mit, dass die Lottogesellschaft bereits Einspruch gegen die Entscheidung des OLG Koblenz eingelegt habe. Mit allen Mitteln werde man dagegen angehen. Die Lottogesellschaft sei sehr unglücklich mit dieser Entscheidung, da sie dem seit Jahresanfang gültigen Lottoverbot im Internet widerspreche. Der Sprecher bestätigte, dass Tipp24 für eine Übergangszeit, bis zur weiteren juristischen Klärung, Spielscheine bei der Lottogesellschaft abgegeben könne. Hierfür gebe es allerdings klare Bedingungen. Angenommen würden nur Spielscheine im Abo von rheinland-pfälzischen Spielern. Dies sei Tipp24 bereits am Freitag mitgeteilt worden. Sollte ein solcher Online-Lottospieler aus Rheinland-Pfalz den aktuellen Jackpot knacken, so sei er voll gewinnberechtigt. Andere Internet-Lottoveranstalter können die derzeitige problematische juristische Lage aber nicht nutzen.

Noch viel juristischer Klärungsbedarf

Gegenüber onlinekosten.de verwies ein Sprecher der nordrhein-westfälischen Lotteriegesellschaft Westlotto darauf, dass das Bundesverfassungsgericht am 14. Oktober 2008 die EU-Konformität des Lottoverbotes bestätigt habe. Nicht ausreichend juristisch geklärt sei jedoch, ob sich Spieler, die ihren Tippschein derzeit im Internet abgeben, des illegalen Glückspiels schuldig machen. Nach einem Bericht des "Hamburger Abendblatt" warnt die Deutsche Klassenlotterie Berlin davor, dass wegen des generellen Lotto-Verbots im Internet kein Gewinnanspruch bestehe. Die Scheine müssen immer in deutschen Annahmestellen abgegeben werden.

Update vom 30. Januar 2009: Warnung der Verbraucherzentrale NRW

Angesichts der weiter anwachsenden Lotto-Jackpots hat warnt die Verbraucherzentrale NRW vor dem Internet-Lotto. Tipp24-Chef Jens Schumann erklärte zudem, dass sein Unternehmen in allen 16 Bundesländern gerichtliche Schritte eingeleitet habe.
Jörg Schamberg
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günstiger ist es im Lottogeschäft.. (10 Beiträge)
    Zuletzt kommentiert von sutadur am 28.01.2009 um 12:39 Uhr
Zweifelhaft (11 Beiträge)
    Zuletzt kommentiert von sinus61 am 28.01.2009 um 07:59 Uhr
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