"Auf der anderen Seite brauchen wir dringend Anreize für weitere Infrastrukturinvestitionen", sagte Höttges. "Ein zu niedriges TAL- Entgelt entwertet aber die Investitionen der Deutschen Telekom und auch der anderen Netzbetreiber, die beispielsweise in Kabelnetze oder in Glasfaserausbau bis zum Kunden investieren." Deshalb solle die Netzagentur höhere Entgelte festlegen und durch einen längeren Genehmigungszeitraum für Planungs- und Investitionssicherheit im Markt sorgen, forderte er. In der Vergangenheit wurden die TAL- Entgelte meistens nur für zwei Jahre genehmigt.
BREKO fordert weitere Absenkung
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO), in dem Konkurrenzunternehmen der Telekom organisiert sind, sprach sich dagegen für eine Senkung des TAL-Entgelts aus. "Die Absenkung des TAL-Entgelts ist eine wichtige Voraussetzung, um Investitionen in die Netze der nächsten Generation zu ermöglichen", teilte BREKO- Geschäftsführer Rainer Lüddemann mit. Regulierung, Wettbewerb und Breitbandausbau seien keine Gegensätze, sondern gehörten zusammen.
In ein ähnliches Rohr bläst VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. "Das ist völlig inakzeptabel und sachlich nicht begründbar. Die beantragten Entgelte liegen deutlich über den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung. Die Telekom spekuliert hier ganz offensichtlich darauf, dass die Bundesnetzagentur bei einem so überhöhten Antrag am Ende Entgelte festlegt, die zumindest noch etwas über den heute gültigen in Höhe von 10,50 Euro liegen."
Die meisten Leistungszugänge zu den Kundenhaushalten gehören der Telekom. Konkurrenzanbieter von
DSL- und Telefonanschlüssen müssen dieses "letzte Meile" genannte Leitungsstück anmieten, damit sie ihre Kunden auch erreichen.
Prüfung steht noch aus
Preiserhöhungen für die TAL-Bereitstellung hatte die Telekom auch in den vergangenen Jahren beantragt. Die Bundesnetzagentur hatte dagegen für eine immer weitere Absenkung gesorgt. Zuletzt erfolgte eine Preissenkung
Ende März 2007. Der aktuell gültige Preis ist noch bis zum 31. März dieses Jahres gültig.