Der neue Vorstoß von
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ist im Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" vom 14. Januar zu finden. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung warnt davor, dass mit diesem von der Bundesregierung verabschiedeten Entwurf die verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im
Internet geplant werde.
Jeder Anbieter darf protokollieren
Eine Änderung des Telemediengesetzes erweitert die Möglichkeiten der Anbieter von Internetdiensten wie
Google,
Amazon oder
StudiVZ, die bislang nur Verbindungsdaten speichern dürfen. Künftig sollen sie auch das Recht erhalten, Nutzungsdaten zu speichern und zu analysieren, um Störungen zu erkennen oder sich vor Angriffen durch
Schadprogramme zu schützen.
"Das neuerliche Vorhaben von Bundesminister Schäuble geht gewaltig über die bisherige
Vorratsdatenspeicherung hinaus", warnt Marcus Cheperu vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Der Entwurf legalisiere die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung sei nicht vorgeschrieben und eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen.
Datenschützer sind alamiert
Laut den Kritikern des Gesetzes sei die Störungsbekämpfung als offizielle Begründung nur vorgeschoben. Die anlasslose, präventive Vorratsspeicherung der Internetnutzung aller Besucher eines Online-Angebots habe nichts mit einer gezielten Störungsbeseitigung zu tun. Dem Bundesinnenministerium gehe es in Wahrheit nicht um die Sicherheit von Telemedienanbietern, sondern um seine eigene Sicherheit vor den Gerichten. Nachdem bereits dem Bundesjustizministerium die verdachtslose Protokollierung der Benutzung seiner Internetseiten unter Strafandrohung untersagt wurde, wolle der Bundesinnenminister nun das Gesetz ändern, statt es einzuhalten.
Datenschützer haben Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag aufgefordert, die geplante Änderung des Telemediengesetzes sofort aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die Ermächtigung bereits kritisiert und gewarnt, dass die Sicherheit nicht auf Kosten des Datenschutzes gehen dürfe. Auch die vorgesehene Datenübermittlung insbesondere bei nicht erheblichen Straftaten an Strafverfolger und an den Verfassungsschutz gingen zu weit.