Dienstag, 20.01.2009 15:45

Schäuble plant Ausbau der Vorratsdatenspeicherung

aus dem Bereich Sonstiges
Der neue Vorstoß von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ist im Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" vom 14. Januar zu finden. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung warnt davor, dass mit diesem von der Bundesregierung verabschiedeten Entwurf die verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet geplant werde.

Anzeige
Jeder Anbieter darf protokollieren

Eine Änderung des Telemediengesetzes erweitert die Möglichkeiten der Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ, die bislang nur Verbindungsdaten speichern dürfen. Künftig sollen sie auch das Recht erhalten, Nutzungsdaten zu speichern und zu analysieren, um Störungen zu erkennen oder sich vor Angriffen durch Schadprogramme zu schützen.

"Das neuerliche Vorhaben von Bundesminister Schäuble geht gewaltig über die bisherige Vorratsdatenspeicherung hinaus", warnt Marcus Cheperu vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Der Entwurf legalisiere die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung sei nicht vorgeschrieben und eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen.

Datenschützer sind alamiert

Laut den Kritikern des Gesetzes sei die Störungsbekämpfung als offizielle Begründung nur vorgeschoben. Die anlasslose, präventive Vorratsspeicherung der Internetnutzung aller Besucher eines Online-Angebots habe nichts mit einer gezielten Störungsbeseitigung zu tun. Dem Bundesinnenministerium gehe es in Wahrheit nicht um die Sicherheit von Telemedienanbietern, sondern um seine eigene Sicherheit vor den Gerichten. Nachdem bereits dem Bundesjustizministerium die verdachtslose Protokollierung der Benutzung seiner Internetseiten unter Strafandrohung untersagt wurde, wolle der Bundesinnenminister nun das Gesetz ändern, statt es einzuhalten.

Datenschützer haben Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag aufgefordert, die geplante Änderung des Telemediengesetzes sofort aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die Ermächtigung bereits kritisiert und gewarnt, dass die Sicherheit nicht auf Kosten des Datenschutzes gehen dürfe. Auch die vorgesehene Datenübermittlung insbesondere bei nicht erheblichen Straftaten an Strafverfolger und an den Verfassungsschutz gingen zu weit.
Michael Posdziech
Kommentieren (Neuen Kommentar verfassen):
 Sind die noch zu retten? (12 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von DerJens^^ am 21.01.2009 um 18:40 Uhr
 Suche

Internet per Flat
Ob per Kabel oder mit VDSL: Erst eine Flat bringt richtig Spaß beim Surfen über die schnellen Internetleitungen.
Jetzt die Kabel-Angebote vergleichen oder neben der T-Home VDSL Verfügbarkeit die 1und1 VDSL und Vodafone VDSL Verfügbarkeit prüfen.
Alle günstigen Tarife hier in unserem DSL Preisvergleich.
DSL Alternativen
Kein DSL verfügbar oder ist der DSL Test lahm wie eine Schnecke?
Dann schnell mobiles Internet per UMTS bestellen.
Mit einer Downloadrate in DSL Geschwindigkeit wird UMTS zur DSL Alternative und Fernsehen im Internet wird ebenfalls mobil möglich.
Aber auch Internet über Kabel ist schnell und günstig.
Kabel
Ein Internet Anschluss über Kabel bei Anbietern wie Unitymedia, früher ish, oder Kabel Deutschland liegt voll im Trend.
Ob Internet Fernsehen oder nur surfen mit Highspeed: Vieles wird erst richtig mit Kabel Internet möglich.
Jetzt bestellen und den Sieger im Speedcheck testen. Einen Kabel Digital Receiver gibt's auf Wunsch dazu.
© 1999-2012 onlinekosten.de GmbH :: Datenschutz :: Impressum :: Presse :: Jobs