Dienstag, 20.01.2009 15:45

Schäuble plant Ausbau der Vorratsdatenspeicherung

aus dem Bereich Sonstiges
Der neue Vorstoß von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ist im Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" vom 14. Januar zu finden. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung warnt davor, dass mit diesem von der Bundesregierung verabschiedeten Entwurf die verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet geplant werde.

Anzeige
Jeder Anbieter darf protokollieren

Eine Änderung des Telemediengesetzes erweitert die Möglichkeiten der Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ, die bislang nur Verbindungsdaten speichern dürfen. Künftig sollen sie auch das Recht erhalten, Nutzungsdaten zu speichern und zu analysieren, um Störungen zu erkennen oder sich vor Angriffen durch Schadprogramme zu schützen.

"Das neuerliche Vorhaben von Bundesminister Schäuble geht gewaltig über die bisherige Vorratsdatenspeicherung hinaus", warnt Marcus Cheperu vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Der Entwurf legalisiere die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung sei nicht vorgeschrieben und eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen.

Datenschützer sind alamiert

Laut den Kritikern des Gesetzes sei die Störungsbekämpfung als offizielle Begründung nur vorgeschoben. Die anlasslose, präventive Vorratsspeicherung der Internetnutzung aller Besucher eines Online-Angebots habe nichts mit einer gezielten Störungsbeseitigung zu tun. Dem Bundesinnenministerium gehe es in Wahrheit nicht um die Sicherheit von Telemedienanbietern, sondern um seine eigene Sicherheit vor den Gerichten. Nachdem bereits dem Bundesjustizministerium die verdachtslose Protokollierung der Benutzung seiner Internetseiten unter Strafandrohung untersagt wurde, wolle der Bundesinnenminister nun das Gesetz ändern, statt es einzuhalten.

Datenschützer haben Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag aufgefordert, die geplante Änderung des Telemediengesetzes sofort aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die Ermächtigung bereits kritisiert und gewarnt, dass die Sicherheit nicht auf Kosten des Datenschutzes gehen dürfe. Auch die vorgesehene Datenübermittlung insbesondere bei nicht erheblichen Straftaten an Strafverfolger und an den Verfassungsschutz gingen zu weit.
Michael Posdziech
Kommentieren (Neuen Kommentar verfassen):
 Sind die noch zu retten? (12 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von DerJens^^ am 21.01.2009 um 18:40 Uhr
 Suche

Prepaid Handy
Mit einem Prepaid-Tarif lässt sich bei voller Kostenkontrolle telefonieren. Allerdings benötigt man dann auch ein Handy ohne Vertrag.
Wer einen Discounter-Tarif bei Anbietern wie Fonic oder Simyo wählt, muss sich noch nach einem Prepaid Handy umsehen.
Verschiedene Modelle gibt es in unserer Handy Übersicht.
DSL Geschwindigkeit
War das DSL günstig, aber die Geschwindigkeit ist niedriger als gedacht?
Die DSL Telefonie bricht ständig ab? Angebote wie IPTV sind eher eine Live Diashow?
Der DSL Speed Check offenbart die bittere Wahrheit in Sekunden. Einfach schnell DSL Geschwindigkeit testen und vielleicht gleich wechseln.
DSL Anschluss
DSL 2000 für Einsteiger, DSL 6000 für Normalsurfer oder DSL 16000 für Internetprofis.
Welcher Internetanschluss von welchem Internet Provider ist geeignet?
Der DSL Anbieter Vergleich zeigt: Die Auswahl ist groß
© 1999-2012 onlinekosten.de GmbH :: Datenschutz :: Impressum :: Presse :: Jobs