Bei einer Auktion im
Internet kann so manches Schnäppchen gemacht werden. Manchmal aber finden sich Käufer und Verkäufer vor Gericht wieder. Im Herbst letzten Jahres ging etwa trotz gerichtlicher Schritte des Verkäufers eine
Yacht für 22,50 Euro an den glücklichen Käufer. Nun hat ein Gericht erneut zugunsten eines Käufers entschieden.
Auto für 100 Euro
Der Käufer hatte bei dem Online-Auktionshaus
eBay erfolgreich für ein Auto geboten und wurde mit einem Endgebot von 100 Euro Sieger der Auktion. Der Verkäufer hatte von dieser Auktion jedoch angeblich nichts gewusst. Laut einem Bericht der "Financial Times Deutschland" (FTD) hatte der Verkäufer bereits zuvor sein Auto mit einem festen Startpreis
von 2.100 Euro bei eBay angeboten. Es hatte sich jedoch niemand für den PKW interessiert. Kurz Zeit später wurde der gleiche Wagen jedoch wieder bei eBay zur Versteigerung eingestellt, diesmal ohne Startpreis. Der Verkäufer behauptete, er hätte diese zweite Auktion nie bei eBay in Auftrag gegeben und weigerte sich, sein Auto herauszugeben. Das Amtsgericht München musste nun über diesen Fall entscheiden (Aktenzeichen 223 C 30.401/07).
Kaufvertrag ist auch bei schlechtem Verkaufspreis gültig
Laut Gericht sei der Kaufvertrag dennoch gültig. Es sei nicht zu beanstanden, wenn ein Auto unter Wert verkauft wird. Ob der Verkäufer das Auto nun selbst ein zweites Mal eingestellt habe oder nicht, ändere nichts am Kaufvertrag. Die Pflicht des Verkäufers sei es gewesen, die Auktion fristgerecht anzufechten. Diese Anfechtung hätte unmittelbar erfolgen müssen, nachdem dem Verkäufer die zweite Auktion bekannt wurde. Das Urteil ist rechtskräftig.