Offensichtlich rechtswidrige Angebote im Internet dürfen nicht heruntergeladen werden. Das hat der Gesetzgeber 2008 klargestellt – das frühere Urheberrecht war hier nicht eindeutig. Vorsicht also bei kostenlosen Film- und Song-Angeboten aus zweifelhaften Quellen.
Finger weg von illegalen Downloads
Bei legalen
Musik-Anbietern im Netz sind Downloads meist kostenpflichtig. Manchmal werden aber Gratis-Songs zu Werbezwecken angeboten – dann ist der Download unbedenklich. Legal ist es auch, Musik aus dem Programm von
Internet-Radios mitzuschneiden und auf der Festplatte zu speichern.
Vorsicht bei Online-Tauschbörsen
Um solche Börsen zu nutzen, muss man in der Regel Teile der eigenen Festplatte für andere Nutzer zugänglich machen. Wer die Anweisungen nicht richtig liest und den falschen Klick macht, öffnet vielleicht unbewusst sein Musik-Archiv. Damit werden jedoch schnell urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich zugänglich gemacht – und das ist strafbar. Die Inhaber von Urheberrechten können seit einigen Monaten mit einer richterlichen Anordnung direkt von Internet-Providern verlangen, Adressen mutmaßlicher Raubkopierer herauszugeben.
Downloads nicht unbegrenzt kopieren
Mittlerweile gibt es viele Angebote im Internet, um Musik legal herunter zu laden. Meist dürfen die Titel auf CD gebrannt oder auf einen MP3-Player übertragen werden. Die Nutzungsbedingungen untersagen jedoch oft das Überspielen auf mehrere Geräte oder begrenzen die Anzahl der Kopien. Manche Downloads haben ohnehin einen Kopierschutz oder können nur auf Geräte mit einem passenden Rechtemanagement-System (Digital Rights Management,
DRM) übertragen werden.
Der Branchen-Verband Bitkom bietet den
Leitfaden zum Umgang mit dem Urheberrecht kostenlos zum Download an. Dort werden die Vorschriften zum Kopieren für Privatpersonen und Unternehmen näher erläutert.