Die Vorschriften zu Kopien und Downloads von Musik am Computer sind im vergangenen Jahr verschärft worden. Wer beim Brennen von Musik-CDs auf der sicheren Seite sein will, sollte genau auf die Gesetze achten. "Im Laufe des Jahres 2008 sind neue Regeln in Kraft getreten, um Piraterie zu unterbinden", sagte Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Hightech-Verbandes Bitkom, bei der Präsentation eines neuen Leitfadens zum
Urheberrecht.
Tipps zu Kopien und Downloads
Bei illegalen Downloads aus dem
Internet wurden die Regeln strenger, und Anbieter von Musik haben nun mehr Rechte gegenüber Raubkopierern. "Wer ein paar Grundregeln beachtet, kann aber weiterhin problemlos einen Musik-Mix für gute Freunde oder private Feiern zusammenstellen", betont Rohleder. Alle Rechte liegen weiter beim Urheber eines Werks, zum Beispiel einem Musiker oder dem Rechteinhaber. Privatkopien werden offiziell nur geduldet – ein Recht darauf gibt es nicht. Aber im Preis für CD- und DVD-Brenner sowie Rohlinge sind Kopierabgaben enthalten, die an Künstler oder Musikverlage fließen. Der Verband Bitkom gibt einen Überblick:
Wenige Kopien sind okay
Wer Familienmitgliedern und engsten Freunden einen Musik-Mix brennen oder eine Sicherungskopie anfertigen will, darf das tun. Es ist jeweils nur eine geringe Anzahl von Kopien zulässig. Eine feste Grenze gibt es nicht. Wichtig ist, dass man über die Originale verfügt oder sie sich legal besorgt hat.
Kopierschutz nicht umgehen
Wenn Originale einen Kopierschutz haben, dürfen sie nur analog kopiert werden – etwa von CD auf Kassette oder über den Audioausgang der Soundkarte. Der Inhalt darf also nicht direkt auf eine andere CD gebrannt werden. PC-Brennprogramme erkennen normalerweise den Kopierschutz und informieren den Benutzer. Wer versucht, die Sperre zu umgehen, macht sich strafbar. Dann drohen Geldstrafen, bei gewerbsmäßigem Handel mit Raubkopien sogar Haftstrafen bis zu fünf Jahren.
Unrechtmäßige Vorlagen nicht weiter kopieren
Wer eine offensichtlich unrechtmäßige Kopie weiter vervielfältigt, macht sich strafbar. Das gilt zum Beispiel für Kopien von kopiergeschützten Original-CDs. Gebrannte Spielfilme sollten immer misstrauisch machen – nahezu alle DVDs enthalten nämlich einen Kopierschutz. Bei Filmen, die gerade fürs Kino angekündigt sind, ist die Legalität grundsätzlich zweifelhaft.
Gesundes Misstrauen bei Urlaubs-Schnäppchen
Reisende greifen im Urlaub gerne bei besonders günstigen Angeboten zu und kaufen neue CDs oder DVDs. Doch sollten sie bei sehr günstigen Angeboten misstrauisch sein: Es kann sich dabei um professionelle, täuschend echt wirkende Raubkopien handeln – der Zoll kann sie ersatzlos beschlagnahmen.