Donnerstag, 08.01.2009 14:27

Tourismus: USA laden zum Terroristen-Check

aus dem Bereich Sonstiges
Für USA-Reisende wird es ab Montag ernst. Dann greift die vom Heimatschutzministerium eingeführte elektronische Vorabkontrolle für Touristen, die per Flugzeug einreisen wollen. Wer sich seine die Genehmigung nicht bis zu 72 Stunden vor dem Abflug online gesichert hat, stößt spätestens bei den US-Grenzbeamten auf Widerstand.

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Auch für Deutsche verbindlich

Das Electronic System for Travel Authorization, kurz ESTA, ist für alle Staatsangehörigen von Ländern verbindlich, die am Visa Waiver Program (visafreies Reisen) teilnehmen – also auch für Deutsche. Zur Beantragung der Anreisegenehmigung für die Vereinigten Staaten müssen Reisende das webbasierte System aufrufen und online einen Fragekatalog mit ihren persönlichen und anderen Daten ausfüllen. Regelmäßigen USA-Besuchern dürften die dort genannten Punkte bekannt vorkommen, da sie identisch mit denen des grünen Formulars I-94W sind, das bislang den Passagieren im Flugzeug überreicht wurde.

Bekannter Fragekatalog

Fragen wie: "Waren Sie jemals oder sind Sie gegenwärtig an Spionage- oder Sabotageakten, an terroristischen Aktivitäten oder an Völkermord beteiligt?" – und: "Beabsichtigen Sie, in den Vereinigten Staaten einem Beschäftigungsverhältnis nachzugehen?" sollen sowohl potentielle Attentäter als auch illegale Einwanderer noch vor der Abreise identifizieren. Dazu werden die eingegebenen Daten auch mit den "relevanten Datenbanken der Strafverfolgungsbehörden" abgeglichen. Der Antragsteller erfährt innerhalb weniger Sekunden, ob die Einreise genehmigt wurde oder nicht. Das US-Innenministerium rät dringend allen Reisenden, am Verfahren teilzunehmen: ansonsten kann "der Zutritt zum Flugzeug verwehrt" werden, auch hätten sie "mit langen Wartezeiten" zu rechnen. Letztlich könnte die Einreisestelle den Gast bei der Personalkontrolle auf amerikanischen Boden auch postwendend wieder in den Flieger nach Hause setzen.

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Ab Montag für Reisende verbindlich: das Genehmigungsverfahren ESTA. Screenshot: onlinekosten.de


Nach Angaben der US-amerikanischen Botschaft bleiben die ESTA-Antragsdaten für die Dauer der jeweiligen Genehmigung aktiv (in der Regel zwei Jahre). Das Ministerium für innere Sicherheit bewahrt die Daten danach 13 Jahre im Archiv auf, so dass sie jederzeit "für strafverfolgungs- und ermittlungstechnische Zwecke" abgefragt werden können.
André Vatter
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 Armer George (9 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von makita80 am 15.01.2009 um 00:16 Uhr
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