Freitag, 02.01.2009 14:00

YouTube will mit Partner Channel Geld verdienen

aus dem Bereich Sonstiges
Inzwischen bietet YouTube den Rechteinhabern ein System an, mit dem geschützte Inhalte erkannt und nach den Vorgaben der Content-Eigner behandelt werden können. Dazu müssen die Filmstudios oder TV-Sender allerdings ihre Inhalte selbst auf YouTube als sogenannte Referenzdatei hochladen.

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Neues System soll schützen

Das "YouTube VideoID"-System errechnet daraus "digitale Fingerabdrücke", die mit dem hochgeladenen Material der YouTube-Anwender verglichen werden. Da YouTube für das Errechnen des "Fingerabdrucks" nur 15 Minuten benötigt, eignet sich das System auch zum Schutz von Live-Sendungen, damit beispielsweise Fußball-Spiele nicht gegen den Willen der Rechteinhaber noch während der TV-Übertragung online gestellt werden.

Sobald das VideoID-System Doubletten erkennt, werden die Eigentümer benachrichtigt. Sie können dann entscheiden, ob das Video von YouTube entfernt oder "monetarisiert", also durch Werbung vermarktet, werden soll. "Die meisten entscheiden sich für das Geld", sagt YouTube-Manager Wiseman. YouTube setzt dabei drei verschiedene Werbeformen ein: Eine Banner-Werbung in dem Video selbst, Anzeigen auf der Webseite im Umfeld des Videos sowie Links auf Kauf-Inhalte bei Amazon oder iTunes.

Videos von Warner Music müssen gelöscht werden

Streit gibt es zum Teil trotzdem. Während es vom Musik-Marktführer Universal Music Ende des Jahres hieß, man sei hochzufrieden über die jährlich fließenden mehrere Dutzend Millionen Dollar aus Online- Werbeeinnahmen, scheiterten Verhandlungen mit dem Konkurrenten Warner Music vorerst an unterschiedlichen Preisvorstellungen. Die Folge: Videos zum Beispiel von Madonna mussten YouTube verlassen.

Um die massenhaften Verstöße gegen das Urheberrecht in den Griff zu bekommen, geht YouTube inzwischen auch härter mit den eigenen Anwendern um. "Wer drei Mal gegen die Regeln verstoßen hat, fliegt raus", erläutert Wiseman die "3-Strikes-Out"-Politik von Google. Allerdings hätten die User die Möglichkeit, gegen eine unberechtigte Sperrung von Inhalten Widerspruch einzulegen.
Jörg Schamberg / dpa
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