Donnerstag, 18.12.2008 14:14

BGH-Urteil: Lizenzstreit bei Klingeltönen beigelegt

aus dem Bereich Mobilfunk
Gute Nachrichten für die Anhänger des beschwingten Klingeltons: Künftig können Anbieter noch schneller Chart-Hits zu bimmelnden Handy-Sirenen verarbeiten. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) heute urteilte, sei dafür neben einer Lizenz der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) keine weitere Vereinbarung mit dem Künstler nötig.

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Sieg und Niederlage

Im vorliegenden Fall hatte der Komponist Frank Kretschmer gegen einen Anbieter von Klingeltönen geklagt, weil dieser seinen von Jeanette Biedermann gesungenen Song "Rock my life" zum 20-Sekünder umgearbeitet hatte: Eine GEMA-Lizenz reiche da nicht aus, argumentierte Kretschmer. Vielmehr sei daneben stets auch eine Einwilligung des Komponisten erforderlich. In mehreren Berufungsverfahren gaben die Richter dem Antrag statt. So auch in diesem Fall.

Was auf der einen Seite wie ein Sieg aussieht, ist auf der anderen Seite jedoch auch eine Niederlage, da das nun vom BGH gesprochene Urteil (I ZR 23/06) sich lediglich auf Musikstücke bezieht, für die Berechtigungsverträge zwischen Künstlern und GEMA von vor 2002 vorliegen. Erst in jenem Jahr seien entsprechenden Klauseln eingefügt worden, die der GEMA "sämtliche Rechte einräumen, die zur Nutzung von Musikwerken als Klingeltöne für Mobiltelefone erforderlich sind". Eine zusätzliche Einwilligung des Urhebers sei damit nicht mehr erforderlich.

Große Freude beim Jamba-Besitzer

Beim Klingeltonanbieter Fox Mobile Distribution, der bis vor kurzem noch unter dem Namen Jamba firmierte und heute nur noch die gleichnamige Marke fortführt, war die Freude nach der Urteilsverkündung entsprechend groß: Die Entscheidung sei bezüglich der bisherigen Praxis der Doppellizenzierung von Musik durch sowohl die GEMA als auch die Musikverlage wichtig: "Wir haben das Urteil mit Spannung erwartet und freuen uns über die Entscheidung", sagte Kaj Hagros, Manager bei Fox Mobile Distribution. "Als international tätiges Unternehmen mussten wir in der Vergangenheit immer wieder feststellen, dass gerade in Deutschland die Lizenzierungsprozesse komplizierter sind, als in fast jedem der anderen mehr als 30 Länder, in denen wir tätig sind."
André Vatter
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