Seit 1999 klagen mehrere Wettbewerber gegen die Höhe des Mietpreises der Teilnehmeranschlussleitung, der sogenannten letzten Meile. Seinerzeit hatte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post und heutige Bundesnetzagentur die Gebühr auf Grundlage der Wiederbeschaffungskosten berechnet – ein schwerwiegender Fehler, wie das Verwaltungsgericht Köln heute urteilte.
"Deutlichen Absenkung" erwartet
Damit steht der
bisherige TAL-Preis in Höhe von 10,50 Euro zur Disposition. Wenn Ende März 2009 der Regulierer die neuen Entgelte festlegt, rechnen die Wettbewerber mit einer "deutlichen Absenkung" der Mietgebühr.
Das Verwaltungsgericht sah es als erwiesen an, dass die damalige Entgeltgenehmigung der Bundesnetzagentur ausschließlich auf Basis der Wiederbeschaffungskosten ergangen war. Somit wurde das Netz der
Deutschen Telekom so bewertet, als sei es zum Genehmigungszeitpunkt vor rund neun Jahren neu erstellt worden. Richtigerweise hätten jedoch auch die tatsächlichen, historischen Kosten berücksichtigt werden müssen, die zu niedrigeren Kapitalkosten und damit zu niedrigeren Überlassungsentgelten geführt hätten.
Mehr Geld für den weiteren Ausbau
"Wir begrüßen dieses Urteil, da mit dieser gerichtlichen Entscheidung ein wichtiger Schritt zur Ausweitung des Wettbewerbes auf dem Telekommunikationsmarkt in Deutschland getan ist", erklärt Peer Knauer, Vorstandsvorsitzender von
Versatel. Eine Absenkung der TAL-Gebühr würde zu einer Kostenersparnis führen, die Unternehmen in eine bilanziell stärkere Position bringt, um in die eigenen Glasfasernetze zu investieren. Auch bei
EWE TEL freute man sich über den Richtspruch: Er hätte gezeigt, "dass der monatliche Mietpreis für die letzte Meile, den wir und andere Wettbewerber an die Telekom zahlen, in den vergangenen Jahren zu hoch war", sagt Firmenchef Hans-Joachim Iken. "Es hat sich gelohnt, diesen langen Weg zu gehen, um den Telekommunikationswettbewerb in Deutschland voranzutreiben."