Die Bundesregierung hat am 10. Dezember den vom Bundesinnenminister
Wolfgang Schäuble vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften beschlossen. Im Klartext bedeutet dies, dass Unternehmen an einem freiwilligen Verfahren teilnehmen können, um den Datenschutz zu verbessern. Darüber hinaus sollen aber auch die Rechte der Bürger gestärkt werden.
Werbung als Belastung
Wie das Bundesministerium des Innern mitteilte, sollen die Nutzer mehr Einfluss auf die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der Werbung, Markt- und Meinungsforschung erhalten. Die Bundesregierung möchte damit auf die aktuellen Fälle des unberechtigten
Handels mit privaten Daten reagieren und gibt auch an, dass die Nutzer die gezielte Werbung und die Umfragen immer häufiger als Belastung empfinden.
Künftig nur mit Einwilligung der Nutzer
Das sogenannte "Listenprivileg", das die Verwendung der Daten zu werbenden Zwecken in gewissem Umfang ohne Einwilligung der Betroffenen erlaubt, sei überholt. Künftig sollen personenbezogene Daten für Werbung sowie Markt- und Meinungsforschung "grundsätzlich nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen" verwendet werden dürfen – mit einer Übergangsfrist von drei Jahren. Auch dürften "marktbeherrschende" Unternehmen den Abschluss eines Vertrages nicht von einer Einwilligung in die Datennutzung abhängig machen. Ausnahmen gibt es dennoch: Bei Eigenwerbung mit eigenen Kundendaten, Spendenwerbung gemeinnütziger Organisationen sowie Geschäftswerbung ist auch weiterhin keine Einwilligung nötig.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt den Gesetzesentwurf zwar, übt aber auch Kritik. Der Vorstand Gerd Billen bemängelt, dass durch die recht großzügigen Ausnahmeregelungen neue Schlupflöcher entstehen würden. Auch die Übergangsfristen von drei Jahren seien nicht nachvollziehbar. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar verlangt zudem eine bessere Ausstattung der Datenschutzaufsichtsbehörden: "Die Anpassung der Rechtslage muss mit einer Stärkung der Aufsichtsbehörden einhergehen, sonst bleiben selbst massive Verstöße gegen Datenschutzvorschriften vielfach folgenlos", so Schaar.
Freiwilliges Verfahren
Das Datenschutz-Verfahren für Unternehmen erläutert Wolfgang Schäuble: "Im Rahmen dieses Verfahrens können Unternehmen ein Datenschutzauditsiegel erwerben, wenn sie sich einem regelmäßigen datenschutzrechtlichen Kontrollverfahren anschließen und Richtlinien zur Verbesserung des Datenschutzes und der Datensicherheit erfüllen. Die Richtlinien sollen von einem mit Experten aus Wirtschaft und Verwaltung besetzten Ausschuss erarbeitet werden, über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen und branchenspezifisch ausgestaltet sein."