Dienstag, 09.12.2008 14:31

Teure Abzocke mit Online-Adventskalendern

aus dem Bereich Sonstiges
Online-Adventskalender stehen seit Jahren bei den Internet-Nutzern hoch im Kurs. Kein Wunder, verlocken doch hochwertige Preise zum schnellen Klick auf der Homepage. Doch statt toller Gewinne verstecken sich leider immer öfter auch teure Kostenfallen hinter den Türchen der Adventskalender.

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Alle Jahre wieder

Bereits im vergangenen Jahr hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) ein einschlägig bekanntes Unternehmen erfolgreich abmahnen lassen. So hat der Betreiber der Seite my-adventskalender.de versucht, Verbraucher mit der Chance auf lukrative Gewinne in die Falle zu locken, denn für die Nutzung des vorweihnachtlichen Angebotes berechnete der Anbieter stolze 59 Euro. Die Kosten wurden allerdings nur im Kleingedruckten genannt. Die zuständigen Richter vom Landgericht Hanau stellten in ihrem Urteil vom 7. Dezember 2007 (Aktenzeichen 9 O 870/07) fest, dass das Unternehmen in dieser Form nicht arbeiten dürfe.
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Abzocke: 97 Euro werden beim Türchen-Öffnen fällig. Screenshot: onlinekosten.de


Einschlägige Urteile schrecken Betrüger nicht ab

Auch in diesem Jahr sind wieder dubiose Geschäftsleute mit der gleichen Masche auf Kundenfang gegangen. Laut einem Bericht des Online-Portals computerbetrug.de werben beispielsweise die Betreiber der Seiten advents-tuer.com und mein-adventskalender.net um Kunden. Das Unternehmen, eine englische Briefkastenfirma namens NOM New Online Media Limited mit Sitz in Wakefield, verspricht den Teilnehmern im Text unter anderem Gewinne wie Kochrezepte, Gedichte und ein tägliches Horoskop für ein ganzes Jahr. Von den abgebildeten Gewinnen wie ein Mobiltelefon, einem Apple iPod touch und einer Sony Playstation 3 ist im Text allerdings keine Rede. Um teilnehmen zu können, müssen Interessierte lediglich ihre persönlichen Daten in ein Online-Formular eintragen. Wird dann ein Türchen des Adventskalenders geöffnet, werden satte 97 Euro fällig. Wenige Tage später flattert den Betroffenen dann eine entsprechende Rechnung ins Haus. Wird diese nicht innerhalb der Frist beglichen, folgen Mahnungen und unter Umständen sogar Inkasso-Briefe.
Michael Friedrichs
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    Zuletzt kommentiert von Blauer am 24.08.2009 um 23:18 Uhr
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