Seit fast einem Jahr wird die
Vorratsdatenspeicherung in Deutschland als Maßnahme der polizeilichen Ermittlung eingesetzt. Wie oft und mit welchem Erfolg sie dabei tatsächlich zu Anwendung kommt, war bislang unklar, doch jetzt hat die FDP eine Anfrage bei der Bundesregierung gestellt. Das Ergebnis: Alleine zwischen Mai und Juni wurde in 2.186 Verfahren auf Verbindungsdaten von Telefonkunden zurückgegriffen. Bei knapp der Hälfte aller Fälle stammten die Informationen aus dem Pool der Vorratsdaten.
Regelmäßige Abfrage
Die Zahlen stammen aus dem Antwortschreiben der Regierung, das der "Berliner Zeitung" vorliegt. Demnach wurde in dem erwähnten Zeitraum 934 Mal auf die Vorratsdaten zurückgegriffen. Bei 577 Fällen sei einer Zuordnung der Datenherkunft nicht möglich gewesen, heißt es in dem Bericht weiter. In 627 Verfahren war ein Rückgriff auf die Vorratsdaten nicht nötig, knapp hundert Auskunftsersuche der Staatsanwaltschaft scheiterten.
Vorratsdatenspeicherung berechtigt?
Gegenüber der "Berliner Zeitung" äußerte sich die Anfragestellerin und innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, skeptisch über das Ergebnis: "Aus der Antwort der Bundesregierung geht nicht hervor, in wie vielen Fällen die Speicherungspflicht von entscheidender Bedeutung für den Ermittlungserfolg war", wird sie zitiert. Die Angaben würden nicht ausreichen, um die Vorratsdatenspeicherung zu begründen, was wiederum Grund genug für das Bundesverfassungsgericht sein müsste, um sie von der Liste erlaubter Ermittlungstechniken streichen zu lassen.
Erster Dämpfer bereits im März
Umstritten ist die Datenvorratsspeicherung in Karlsruhe allemal: Bereits im März hatten die Richter
geurteilt, dass die durch das Telefon- und Surf-Verhalten gewonnenen Informationen nur dann an die Strafverfolgungsbehörde übermittelt werden, "wenn der Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat ist, die auch im Einzelfall schwer wiegt, der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet ist und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre".