Freitag, 28.11.2008 17:24

Netzagentur hebt Durchleitungsgebühr moderat an

aus dem Bereich Breitband
Monat für Monat verliert die Deutsche Telekom Festnetzkunden, die zu Wettbewerbern abwandern und dort dann häufig über das Internet telefonieren. Dennoch muss die Telekom weiterhin die Kosten für die Aufrechterhaltung des Festnetzes stemmen. Wettbewerber, die ihre Telefonverbindungen durch das Telekom-Netz durchleiten wollen, müssen ein Entgelt an den ehemaligen Monopolisten zahlen.

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Anstieg um 4,4 Prozent

Die für die Telekomregulierung zuständige Bundesnetzagentur hatte diese Gebühren zuletzt vor zweieinhalb Jahren festgelegt. Nun hebt die Regulierungsbehörde die Entgelte ab dem 1. Dezember durchschnittlich um 4,4 Prozent an. Wieder einmal konnte sich der magentafarbene Riese mit seinen Forderungen aber nicht vollständig durchsetzen, denn die Telekom hatte eine Anhebung um durchschnittlich zehn Prozent gefordert. Die Erhöhungen fallen vergleichsweise moderat aus. Bei Verbindungen auf der untersten Netzebene zahlen Wettbewerber ab Dezember in der Hauptzeit von neun bis 18 Uhr beispielsweise 0,54 Cent pro Minute statt zuvor 0,52 Cent. Auch in den höheren Tarifzonen ändert sich nur etwas im Bereich von Zehntel Cents.

Rückgang im Festnetz und Abfindungen Grund für Anhebung

Die Bundesnetzagentur begründet die Anhebung mit der deutlich zurückgegangenen Verkehrsmenge im herkömmlichen Festnetz. Zwar hätte die Telekom ihre Effizienz erhöht, doch sie machte zugleich bei der Preisgestaltung auch die Ausgaben für Abfindungszahlungen geltend. Im Rahmen eines groß angelegten Restrukturierungsprogramms trennt sich der Konzern von tausenden Mitarbeitern. Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur geht davon aus, dass die Preisanhebung für die Wettbewerber verkraftbar sei. Zudem würde Regulierung nicht gleichbedeutend sein mit stetig sinkenden Preisen.

Die Bundesnetzagentur hatte ihre Entscheidung auf der Grundlage der Kostendokumentation der Telekom sowie aus den Ergebnissen eines internationalen Tarifvergleichs und einem wissenschaftlichen Gutachten gefällt. Die nun genehmigten Entgelte sind bis zum 30. Juni 2011 gültig.
Jörg Schamberg
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