GEZ-Gebühren sind vielen Radio- und Fernsehnutzern ein Dorn im Auge. Wenn sie auf Rundfunkgeräte verzichten, dann aber für ihren heimischen Internet-PC bezahlen sollen, bringt das noch mehr Personen auf die Barrikaden. Beim Arbeits-Computer riecht die monatliche Abbuchung von 5,52 Euro erst recht nach Wegelagerei. Zu Recht, entschieden bereits mehrere Gerichte. Wird die GEZ-Gebühr für Dienst-PCs Schritt für Schritt untergraben?
"Ein PC ist kein Radio"
Wie die "Financial Times Deutschland" berichtet, urteilte erst kürzlich ein Wiesbadener Gericht: Ein beruflich genutzter Internet-PC ist nicht mit einem Radiogerät gleichzusetzen. Ein "vernünftiger Durchschnittsbürger" versteht nach Ansicht der Juristen unter einem gebührenpflichtigen Rundfunkempfangsgerät ein Radio oder zumindest ein Gerät, das zum Zweck des Rundfunkempfangs angeschafft worden ist. Das treffe für einen Internet-PC nicht zu, so das Gericht. Ein Computer werde schließlich nicht zum Empfang von Hörfunksendungen gekauft, erst recht nicht im beruflichen Umfeld. Somit könne allein aus dem Besitz eines Dienst-PCs mit Netz-Zugang auch keine Geldquelle für die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) abgeleitet werden.
Geklagt hatte ein EDV-Fachmann Hessen. Er nutzt seinen privaten Computer mit Internetanschluss auch beruflich. Da er die Privatgebühren bezahlt, sei er allein deshalb schon von der Zahlung für den PC befreit, entschieden die Wiesbadener Richter (
Az.: 5 E 243/08.WI). Denn wenn in einem Haushalt Radio oder Fernseher bei der GEZ gemeldet sind, bleibt der PC gebührenfrei.
Nur Vereinsmitglieder verwaltet
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat eine Musik- und Sportgemeinschaft ebenfalls von der Rundfunkgebührenpflicht
für ihren PC befreit. Der Verein hatte sich auch gegen Gebühren gewehrt. Begründung: Der PC diene zur Verwaltung der Vereinsmitglieder und nicht zum Empfang von Rundfunkprogrammen.