Sonntag, 16.11.2008 08:31

Gefahren durch illegalen Internethandel

aus dem Bereich Sonstiges
Die meisten Lebensmittel oder Kosmetikprodukte aus dem Internet sind nach neuen Studien des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Karlsruhe (CVUA) unzureichend gekennzeichnet oder sogar gesundheitsgefährdend. Das Amt hatte nach eigenen Angaben in einem bundesweit einmaligen Projekt den Internethandel von Arznei-, Nahrungsergänzungs- und kosmetischen Mitteln untersucht. "Die bisherigen Ergebnisse lassen die Vermutung zu, dass wir erst bei der Spitze des Eisbergs sind und ganz neue Strategien erarbeiten müssen, um diesem illegalen Internethandel Grenzen zu setzen", sagte die Leitende Veterinärdirektorin Susanne Hartmann am Dienstag.

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Irreführende Texte

Verbrauchern würden unter anderem vielversprechende Schlankheitsmittel angeboten, die mit irreführenden Sprüchen wie "Schlemmen ohne Reue" beworben würden, kritisierte Hartmann. Bei einer Recherche im Internet seien von insgesamt 371 Produkten nur jeweils etwa ein Drittel der Nahrungsergänzungsmittel - etwa Vitaminpräparate oder zusätzliche Nährstoffe - und der Kosmetika als unbedenklich oder "verkehrsfähig" eingestuft worden. Auffällig waren neben den irreführende Werbeaussagen auch arzneiliche Zweckbestimmungen, die das Mittel eigentlich als Medikament auswiesen.

Die Grenzen zwischen Arznei-, Nahrungsergänzungs- und kosmetischen Mitteln seien keineswegs stets erkennbar, warnte Hartmann. "Beispielsweise versprechen viele kosmetische Produkte neben der äußeren Wirkung auch einen tiefergehenden Einfluss auf den Organismus." Der Internethandel mit diesen Grenzprodukten zu Arzneimitteln sei besonders problematisch, weil dabei wiederholt gegen das Lebensmittelrecht verstoßen und nicht zugelassene Zusatzstoffe verwendet würden. "Ein Risiko für den Verbraucher besteht hier besonders durch arzneilich wirksame Stoffe, die ohne ärztliche und pharmazeutische Überwachung und ohne Aufklärung des Verbrauchers über die Risiken und Nebenwirkungen eingenommen werden", warnte Hartmann.

Bewusste Handlungen

Nach CVUA-Angaben kommt je ein Drittel der untersuchten Händler aus Deutschland, aus der restlichen EU und aus Nicht-EU-Ländern wie USA, Kanada, Thailand, Russland und Mauritius. "Vielen Verkäufern aus dem Ausland ist es durchaus bewusst, dass sie Waren nach Deutschland verkaufen, die hier nicht zugelassen oder nicht verkehrsfähig sind", berichtet Hartmann. Oft werde der Kunde darauf hingewiesen, sich selbst davon zu überzeugen, ob das gewünschte Produkt in seinem Land für den freien Verkauf zugelassen sei. "Ihm wird damit die Verantwortung übertragen, die Legalität der Produkte herauszufinden", kritisierte Hartmann.
Hayo Lücke / dpa
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