Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat die Rechte der Bürger gestärkt. Mit einem Eilbeschluss hat es festgelegt, dass Daten aus Telefon- und Internet-Verbindungen nur unter strengen Auflagen für Ermittlungen angefordert werden dürfen. Damit wurde das immer wieder
heftig kritisierte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt - zumindest vorläufig.
Weitere Einschränkungen
Schon heute müssen Telefon-Anbieter sechs Monate die Verbindungsdaten ihrer Kunden speichern. Ab 2009 wird das auch für Internet- und E-Mail-Anbieter gelten. Eine Datenübermittlung an Behörden ist laut Gerichtsbeschluss aber nur dann zulässig, wenn der Abruf der Daten zur Abwehr einer drohenden Gefahr "für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr erforderlich ist", heißt es in einer Mitteilung des BVG. Auch für den Datentransfer an Geheimdienste gelten diese Beschränkungen.
Die Einschränkungen gelten vorerst, bis das Gericht eine endgültige Entscheidung zu der Vorratsdatenspeicherung fällen wird. Grund für die neue Anordnung sind Gesetze der Polizei in Bayern und Thüringen. Sie sehen vor, dass Ermittler auch bei möglichen Gefahren Daten anfordern dürften. Mit dem BVG-Beschluss wurde dieses Vorhaben dahingehend beschränkt, dass Daten nur bei besonders schweren Straftaten angefordert werden dürfen.
Hayo Lücke